Hells Angels MC Zürich als kriminelle Organisation?
Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft gegen eine Verfügung eidg. Untersuchungsrichteramts gutgeheissen (BB.2006.11 vom 10.05.2006), das die Beschlagnahme eines Motorrads und eines Geldbetrags von CHF 40,000.00 aufgehoben hatte. Für das Bundesstrafgericht war der Verdacht der kriminellen Organisation hinreichend konkret, so dass die beiden Vermögenswerte nun beschlagnahmt bleiben.