Hilfe, (Verwaltungs-)Strafrecht!

Man muss das Verwaltungsstrafrecht als Richter ja nicht mögen. Dass man es aber nicht einmal mehr anzuwenden scheint (vgl. dazu den aktuellen Beitrag auf verwaltungsstrafrecht.ch), wirft kein gutes Licht auf den Zustand der Strafjustiz.

Das im verlinkten Beitrag thematisierte Defizit beschränkt sich m.E. leider nicht auf das Verwaltungsstrafrecht. Ich stelle ganz allgemein eine Unlust von Richterinnen und Richtern fest, strafrechtliche oder strafprozessuale Problemstellungen zu durchdringen. Anstatt sie zu lösen, umgeht bzw. übergeht man sie lieber; interessanterweise in der Regel aber vornehmlich dann, wenn damit der drohende Freispruch verhindert werden kann. Irrtum zugunsten der beschuldigten Person stellt man kaum je fest.