Holenweger-Freispruch: jetzt werden die Richter “angeklagt”
Die Bundesanwaltschaft verzichtet darauf, den Freispruch von Oskar Holenweger anzufechten (s. meinen früheren Beitrag). In der entsprechenden Medienmitteilung kann sie es aber peinlicherweise nicht lassen, das Bundesstrafgerichts massiv zu kritisieren. Offenbar verspricht sich die BA von öffentlicher Kritik mehr als von der dafür vorgesehenen Beschwerde. Wenn die BA glaubt, dem Verfahren damit ihren eigenen Schlusspunkt verpasst zu haben, könnte sie sich getäuscht haben. Aber bisher scheint sich niemand darüber aufzuregen, dass die oberste Anklägerin der Schweiz einem Gericht des Bundes ausserhalb eines Verfahrens und öffentlich unterstellt, aktenwidrige Feststellungen getroffen zu haben.
Diese Medienmitteilung vermag wohl nicht mal Obrigkeitsgläubige zu überzeugen. Besonders aufschlussreich schien mir auch der in der Zusammenfassung fett gedruckte Satz:
“Das Strafinteresse der Öffentlichkeit gegenüber Oskar Holenweger hat als Folge der langen Verfahrensdauer inzwischen deutlich abgenommen.”