Hooliganismus

In der aktuellen Ausgabe des Amtsblatt Kanton Solothurn (Nr. 1-2 vom 09.01.2009, S. 18) ist der Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum “Konkordat gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen” abgedruckt. Das Konkordat enthält Regeln über die Zwangsmassnahmen, welche zur Zeit im BWIS enthalten,  wegen der erkannten Verfassungswidrigkeit aber befristet sind (vgl. dazu meine früheren Beiträge zu BWIS I). Was der Bundesgesetzgeber nicht darf, dürfen  hierzulande die Justiz- und Polizeidirektoren.

Das Konkordat enthält Zwangsmassnahmen (Rayonverbote, Meldeauflagen, Polizeigewahrsam bis zu 24 Stunden und Stadionverbote).

Vorbehältlich eines Referendums tritt das Konkordat für den Kanton Solothurn per 01.01.2010 in Kraft.