Hudson v. Michigan
Beweise, welche in Verletzung des 4. Verfassungszusatzes (vgl. fourthamendment.com) erhoben wurden, sind grundsätzlich nicht verwertbar. Heute wird am U.S. Supreme Court die Frage verhandelt, ob das Verwertungsverbot auch dann greift, wenn die Beweise ohnehin gefunden worden wären?
Im zu beurteilenden Sachverhalt hatte die Polizei zwar einen Durchsuchungsbefehl. Sie hat aber beim Vollzug die „knock and announce“-Regel verletzt, wonach sie zuerst anklopfen und sich „anmelden“ muss und erst in eine Wohnung eindringen darf, nachdem 20 bis 30 Sekunden vergangen sind. In Verletzung dieser Regel stürmte die Polizei die Wohnung und fand eine Waffe und Kokain. Hudson wurde erstinstanzlich freigesprochen. Diesen Freispruch hat der
Michigan Court of Appeals kassiert.
Die Rechtsschriften finden Sie hier.
Ist eigentlich eine ganz vernünftige Regel, diese „knock and announce“-Regel, wonach die Polizei sich zuerst anmelden und dann 20 – 30 Sekunden warten muss, eh sie die Wohnung betreten kann. Gibt es eine gefestigte Rechtsprechung, in welchen Fällen man die Wohnung schon nach 20 Sekunden betreten darf und in welchen Fällen man 25 oder 30 Sekunden warten muss ?
Es gibt jedenfalls einen höchstrichterlichen Entscheid aus dem Jahr 1997 zu den „no knock warrants“: Richards v. Wisconsin.