IFPI vs. ISP
IFPI Schweiz hat schon wieder ein neues Schlachtfeld gegen Raubkopierer eröffnet. Gemäss heise.de versucht IFPI nun die Zugangsprovider in die Verantwortung zu ziehen:
Die Schweizer Landesgruppe der Musikindustrie sieht die Zugangsanbieter zum Handeln verpflichtet, weil diese gleichzeitig über die Urheberrechtsverletzungen aufgeklärt und somit für die Handlungen von Kunden haften würden. “Wir fordern Sie daher auf, unverzüglich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um diese rechtswidrigen Zustände zu beenden und die unautorisierte Vervielfältigung und Verbreitung zu stoppen”, heißt es in dem heise online vorliegenden Schreiben. Ferner rät der Phonoverband “dringend” an, “zu Beweiszwecken sofort entsprechende Sicherungen” über den Datenverkehr vorzunehmen, der über ins Visier genommene IP-Adressen laufe.
Siehe dazu meine früheren IFPI-Beiträge hier und hier. Weitere werden sicher folgen, vielleicht bald einmal aus dem Kartellstrafrecht?
Die Provider haben sich ja bereits geweigert, der IFPI einfach so Daten auszuliefern. Und die IFPI hat vor einigen Tagen bereits im 10vor10 einen Rückzieher gemacht. Sie wird also Strafanzeigen gegen Unbekannt einreichen müssen… und zwar gleich massenweise, sonst lohnt’s sich ja nicht :-).
Die Internetprovider können nur im Rahmen eines Strafverfahrens wegen einer Straftat, welche im BÜPF (Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) explizit aufgeführt ist, zur Herausgabe der von der IFPI gewünschten Daten verpflichtet werden. Nun sind die Strafbestimmungen des URG (Urheberrechtsgesetz) jedoch keine sog. Katalogtaten, welche eine Überwachung gemäss BÜPF zulassen würden. Die von der IFPI iniziierten Strafverfahren gegen Unbekannt werden somit wahrscheinlich auch solche gegen Unbekannt bleiben, es sei denn, die IFPI würde bei der amerikanischen Geheimdienstbehörde NSA auf Musikgehör stossen…