In dubio pro reo bei Drogenhandel

Das Bundesgericht hebt einen Entscheid der waadtländer Justiz wegen Verletzung der Unschuldsvermutung auf (BGE 1P.847/2005 vom 21.04.2006). Die von der Vorinstanz berechneten Gewinne des Drogenhändlers erwiesen sich als willkürlich.