Indizien oder Beweise?
In einem bekannten Bieler Indizienprozess wurde ein wegen fahrlässiger Tötung angeklagter Bootsführer verurteilt. Indizienprozess? NZZonline fasst die Begründung der Einzelrichterin wie folgt zusammen:
Doch nach Überzeugung von Einzelrichterin […] reichten die Indizien für eine Verurteilung aus. Dass ein anderer Bootsführer für den Unfall verantwortlich sei, könne ausgeschlossen werden, sagte sie.
Was ist hier falsch?
War doch offenbar eine saubere (freie) Indizienwürdigung…
Wenn es ausgeschlossen werden kann, wäre die Schuld ja _bewiesen_ und nicht nur aufgrund von Indizien erstellt…
Die Schuld vielleicht noch nicht, aber jedenfalls die Täterschaft. Einer der Haken liegt aber genau darin. Ich kenne den einen oder anderen, der als möglicher Täter bestimmt nicht ausgeschlossen wurde, bereits weil er gar nie die Ehre hatte, überhaupt verdächtigt zu werden. Nichtsdestotrotz: Das Argument ist in der Rechtsprechung immer wieder anzutreffen, obwohl es logisch an sich kaum je haltbar sein dürfte.
>”Dass ein anderer Bootsführer für den Unfall verantwortlich sei, könne ausgeschlossen werden, sagte sie.”
Diese Aussage könnte nur gültig sein, wenn sämtliche Bootsführer, die den Bielersee befahren können, einzeln abgeklärt worden wären, d.h. ein rechtsgenügliches Alibi vorgelegt hätten.
Der Fall ist auch bezüglich der Spurensicherung äusserst obskur und das Urteil imho absolut unbefriedigend.
Mir ist nicht klar weshalb die Spurensicherung nicht eindeutige Beweise liefern kann. Ist schon merkwürdig, wozu haben wir eigentlich die super tolle Spurensicherung?
In einem Zeitungsbericht war zu lesen dass die Spurensicherung geschlampt hatte…
ich habe den untersuchungsbehörden mitgeteilt: der angeklagte sei möglicherweise zu früh als unfallverursacher verdächtig worden und sein boot ev.nicht die Tatwaffe, minime abweichung auf dem polizeifoto,der Boostführer mit dem fast indentischen boot
war mir am vortag auf dem bielersee aufgefallen. meine Beobachtung fand kein interesse.