Indizien oder Beweise?

In einem bekannten Bieler Indizienprozess wurde ein wegen fahrlässiger Tötung angeklagter Bootsführer verurteilt. Indizienprozess? NZZonline  fasst die Begründung der Einzelrichterin wie folgt zusammen:

Doch nach Überzeugung von Einzelrichterin […] reichten die Indizien für eine Verurteilung aus. Dass ein anderer Bootsführer für den Unfall verantwortlich sei, könne ausgeschlossen werden, sagte sie.

Was ist hier falsch?