Ineffizienz der Bundesstrafverfolger
Von den hier kürzlich verlinkten parlamentarischen Vorstössen sei hier noch speziell auf denjenigen von NR Baumann verwiesen (06.3153; Ineffizienz der Bundesanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde?). Der Antwort des Bundesrats ist zu entnehmen, dass die Interpellation nicht unbegründet war. Aus der Antwort des Bundesrats:
Aus diesen Angaben ergeben sich folgende Gesamtzahlen für organisierte Kriminalität und Geldwäscherei: Zwischen 2002 und 2005 eröffnete die Bundesanwaltschaft insgesamt 365 gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren (…). Im gleichen Zeitraum wurden 141 Verfahren eingestellt (…) und 3 Anklagen erhoben. Die übrigen Verfahren befinden sich in verschiedenen Stadien der Ermittlung bei der Bundesanwaltschaft oder der Voruntersuchung beim Untersuchungsrichter (…).
Die detaillierten Zahlen sind leider nur über einen Umweg möglich: wer sie will, hat sich an das Zentrale Sekretariat der Parlamentsdienste zu wenden. Damit ergeben sich für die Bereiche Organisierte Kriminalität und Geldwäscherei folgende Zahlen, wobei nicht klar ist, ob es sich bei den eingestellten und den zur Anzeige gebrachten Verfahren nur um solche handelt, die in der selben Periode eröffnet worden waren:
Eröffnete Verfahren 2002 bis 2005: |
365 |
100% |
Eingestellte Verfahren 2002 bis 2005: |
141 |
39% |
Anklagen 2002 bis 2005: |
3 |
0.8% |
S. dazu auch den heutigen Beitrag in der NZZ.