Informationsaustausch in der EU

Die Kommission legt einen neuen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden [KOM(2005) 475 endg.] .

Art. 1 Ziff. 2 lautet wie folgt:

“Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten nicht aus Gründen, die mit dem Schutz personenbezogener Daten gemäß diesem Rahmenbeschluss zusammenhängen, eingeschränkt oder untersagt wird.”