Internationale Polizeizusammenarbeit

Laut einem Bericht der NZZ wird die Kooperation im Rahmen von Schengen vorerst nicht weiter ausgebaut. Die Schweiz setzte sich insbesondere für die Beibehaltung des Prinzips der doppelten Strafbarkeit ein, welches bei der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen als fundamentaler Grundsatz gilt (vgl. etwa Art. 5 Ziff. 1 lit. a EUeR.)

Die Entwicklungen in der EU lassen sich hier und hier nachverfolgen.