Internetkriminalität: Schrei nach neuen Strafnormen

Laut einem Beitrag des Tages-Anzeiger fordert die halbe Schweiz neue Strafbestimmungen gegen die Internetkriminalität – alle ausser das Departement Blocher. Das Problem wird wie folgt dargestellt:

Bis heute sind in der Schweiz im Unterschied zum europäischen Umland die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten im Internet nicht klar geregelt. So ist zum Beispiel ungewiss, ob auch jene Provider, die im Internet für Dritte Speicherplatz anbieten, wegen illegaler Inhalte in die Verantwortung genommen werden können.

Aus dem Rechtsdienst von eBay wird das Risiko wie folgt beschrieben:

Für uns ist das ein grosses Problem. Wir sehen uns einem enormen Risiko ausgesetzt, denn wir wissen nicht, woran wir sind.

Strafverfolgung, Wissenschaft und NGO’s werden so zitiert:

Der Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner kritisiert Blocher scharf. Er sei «echt konsterniert und empört», sagt der Strafverfolger, denn das bestehende Recht genüge nicht. Auch für Christian Schwarzenegger, Strafrechtsprofessor an der Universität Zürich und Internetexperte, ist «der jetzige Zustand der schlechtest mögliche». Kinderschutzorganisationen wie Pro Juventute verlangen seit langem strengeres Recht.

Der Entwurf des EJPD sah die Einführung einer strafrechtlichen Garantenpflicht und eine Denunziationspflicht der Internetprovider vor. Was davon zu halten ist, sagt etwa ein lesenswerter NZZ-Beitrag von Briner/Gordon (Pestalozzi Lachenal Patry). Ob eBay oder die Internetprovider an einer solchen Lösung interessiert sind, wage ich zu bezweifeln. Meiner Meinung nach ist der heutige Zustand der best mögliche. Wer sich von neuen Strafnormen eine bessere Welt verspricht, wird erfahrungsgemäss immer enttäuscht.

 Zum Thema s. auch das Gutachten des BJ vom 24.12.1999 (VPB 64.74).