Irrsinnige Landesverweisung
Vermutlich würde eine demokratische Mehrheit der schweizerischen Bevölkerung ein neues Urteil des Bundesgerichts begrüssen (BGer 6B_304/2021 vom 02.06.2022, Fünferbesetzung) begrüssen, denn das Bundesgericht bestätigt eine Landesverweisung gegen einen deutschen Staatsangehörigen, der wegen Pornografie i.S.v. Art. 197 Abs. 4 StGB zweiter Satz verurteilt wurde. Das Urteil ist eine Folge der unsäglichen obligatorischen Landesverweisung gemäss Art. 66a lit. h StGB. Einen Härtefall hat die Justiz des Kantons ZH gemäss Bundesgericht zurecht verneint.
Meine Kritik richtet sich zunächst gegen den Gesetzgeber, aber auch die Justiz müsste sich endlich überlegen, ob sie bei der Beurteilung von Bild- und Videodateien weiterhin einfach alles glauben will, was sie sieht (Stichwort „deep fake“) und alles für verwertbar erklärt, was sie in anderen Bereichen wie bspw. im Strassenverkehrsrecht ohne sachlichen Grund zu Recht viel kritischer hinterfragt.
Es war nicht die Luzerner Justiz, sondern diejenige des Kantons Zürich. Ehre, wem Ehre gebührt…
@Anonymous: Herzlichen Dank für den richtigen Hinweis. Hab’s korrigiert.
Thats Switzerländli wo Ideologie einer Mehrheit der Rechtstaatlichkeit im Weg steht. Die direkte Demokratie ist der inbegriff der Diskriminierung der Minderheiten, Sie gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Den der Pöbel ist dumm und lässt sich am besten mit Polemischen (nicht Existenzen) Lösungen zu angenehmen Verhalten bewegen.
@ John: Schätze nicht nur der „Pöbel“ ist dumm. Hitler kam damals ohne direkte Demokratie an die Macht.
Und was sollte den „Pöbel“ eigentlich davon abhalten nur seinesgleichen ins Parlament zu wählen, auf dass dieses dann Minderheiten diskriminiert? Man müsste dem „Pöbel“ schlichtweg das Stimm- und Wahlrecht entziehen. Dazu bräuchte es unbedingt mal eine Volksinitiative…
„aber auch die Justiz müsste sich endlich überlegen…“ etwas kryptisch, Ihre Anregung, aber wie ich Sie kenne, wollen Sie damit andeuten, es wäre Ihnen recht, wenn a. persönliche Datenträger von der Sicherstellung und Auswertung ausgeschlossen und b. Zufallsfunde unverwertbar würden. Da kann man nur den Kopf schütteln, aber glücklicherweise verhallen ja die meisten Ihrer Forderungen ungehört.
@pk: Anonyme Angriffe finde ich immer überzeugend. Weiter so, pk.
Und Ihnen wäre es wohl am liebsten Sie hätten eine Stasi zu Hand wo wir alle überwachen und Beweise obsolet sind, wer nicht passt wir an der Mauer erschossen….Grundrechte wurden ja mal aus einem Grund eingeführt…gehört es denn nicht zur Würde eines jeden auch einen Geheimbereich zu haben, NEIN sagt der Staat, wenn übertretungen begangen werden, dann verzichtet man auf seine Grundrechte
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Ich halte sehr dafür, dass auch im Rahmen des Blogs von Kollege Konrad Jeker die Regeln des Anstands eingehalten werden. Ich habe zudem wenig Verständnis dafür, dass man im Rahmen eines Blogs nicht seinen vollen Namen nennen kann, insbesondere wenn man Koni Jeker persönlich unsachlich attackiert.
@John: Ich bin grundlegend anderer Ansicht. Ich habe regelmässig Kontakt mit Menschen, die Sie anscheinend zum „Pöbel“ zählen. Ich habe dabei selten „dumme“ Menschen kennengelernt. Im Gegenteil, ich habe von Menschen fern der akademischen Welt immer wieder viel über das Leben gelernt. Generell bin ich der Auffassung, dass wir Akademiker „die Nase nicht zu hoch tragen“ sollten. Und: Ich halte die direkte Demokratie (wie auch den Föderalismus) als einer der grössten Errungenschaften unserer Schweiz.
@pk: Es ist Ihr gutes Recht (- eine weitere wesentliche Errungenschaft der Schweiz -), anderer Meinung als Koni Jeker zu sein. Warum haben Sie jedoch nicht das Rückgrat, Ihren vollen Namen zu nennen und Ihre Auffassung sachlich vorzutragen? Wie ich Koni Jeker kenne, ist er einer sachlich geführten Diskussionen noch nie ausgewichen.
@Markus: Danke dafür. Wie das Beispiel pk zeigt, weiche ich nicht einmal unsachlichen Diskussionen aus ?
Der Pöbel stimmt immer das ab was der Bundesrat in seinem Abstimmungsbüchli empfehlen, man kann dies als Evidenz dafür nehmen wie gut doch unserer Regierung ist, man kann daraus aber auch lesen das die Mehrheit nicht die geistige Kompetenz hat sich eigene Gedanken zu machen.
Nein die direkte Demokratie ist nun wirklich keine Errungenschaft, Sie ist ein Instrument der Minderheit den Willen der Mehrheit aufzudrücken, das dabei die Grund und Menschenrechte oft auf der Streck bleiben ist ja evident….zB durch die Untergrabung der Religionsfreiheit mittels Kleidervorschriften….wenn dann parallel Vermummungsverbote und Maskenpflicht gleichzeitig angenommen werden was faktisch mehr oder weniger das gleiche ist, dann weiss man wie verblödet der polemische Pöbel sein muss….obwohl ich Ihnen Recht gebe in Einzelgesprächen wirken die Bürger reflektiert wahrscheinlich handelt es sich um eine Art Schwarmmdummheit
Der Pöbel stimmt immer das ab was der Bundesrat in seinem Abstimmungsbüchli empfehlen, man kann dies als Evidenz dafür nehmen wie gut doch unserer Regierung ist, man kann daraus aber auch lesen das die Mehrheit nicht die geistige Kompetenz hat sich eigene Gedanken zu machen.
Nein die direkte Demokratie ist nun wirklich keine Errungenschaft, Sie ist ein Instrument der Minderheit den Willen der Mehrheit aufzudrücken, das dabei die Grund und Menschenrechte oft auf der Streck bleiben ist ja evident….zB durch die Untergrabung der Religionsfreiheit mittels Kleidervorschriften….wenn dann parallel Vermummungsverbote und Maskenpflicht gleichzeitig angenommen werden was faktisch mehr oder weniger das gleiche ist, dann weiss man wie verblödet der polemische Pöbel sein muss….obwohl ich Ihnen Recht gebe in Einzelgesprächen wirken die Bürger reflektiert wahrscheinlich handelt es sich um eine Art Schwarmmdummheit….
Das grösste Problem einer direkten Demokratie ist das die Grundrechte nicht unantastbar sind damit verkommt die Verfassung zum WC Papier, gut ohne Verfassungsgericht wo der einzelne das Handeln des Staates limitieren kann, ist ddas nicht Bürger sowieso am Arsch….
Und danm veranstaltet der Staat Hausdurchsuchungen bei Zertifikatsverweigererer und Kiffern, eventuell wollen Sie mir mal Erklären was den Selbstschädigung im Strafrecht verloren hat, dabei gehts nur darum das die Mehrheit der Minderheit Ihre Ideologie aufdrück, das Cannabis zB viel weniger Schäden an der ominösen Volksgesundheit auslöst als Alkohol dürfte Evident, Gerichtsnotorisch sein, und ist damit eines der bestem Beispiele wie verkommen die direkte Demokratie ist….
Im Endeffekt führt es nähmlich dazu, das der Staat Personen für Handlungen bestraft, was gemäss vielen Ländern der Welt (Südafrika, Mexiko) um einige zu nennen zur persönlichen Freiheit eines jeden einzelnen gehört….mit anderen Worten ist die persönliche Freiheit eines Schweizers kleiner als diese eines Südafrikaners oder eines Mexikaners, man könnte dort nun Asyl beantragen weil die Schweiz einem politisch Verfolgt mit Ideologien….
Der Staat schützt die Volksgesundheit weil er die Bürger in seinen Ponzisystemen benötigen, er benötigt Konsumenten, Steuer und Rentenzahler, daher muss auch jeder weiter Funktionieren….
Insgesamt ist das alles viel näher an 1984 als an Freiheit
Eine Überprüfung der Vereinbarkeit der Landesverweisung mit dem FZA – auf welches sich die beschuldigte Person wohl hätte berufen können – erfolgte soweit ersichtlich weder seitens des Ober- noch seitens des Bundesgerichts. Übersehe ich etwas oder ging dies tatsächlich vergessen?
Tendenziell hat die Schweizer Bundesgericht das FZA immer weiter untergraben. Auch das FZA läßt Verweisungen zu; es gejt wie in §8 EMGK Abs. 2 um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Man kann die ganze Sache ad absurdum führen, wenn man jede Straftat als Störung der öffentlichen Ordnung sehen würde. Aber dahin will das Bundesgericht offensichtlich, so dass auch EU-Ausländer häufiger ausgewiesen werden können. Die Schweiz will FZA und EMGK möglichst beenden.
Hallo. Habe etwas zugewartet in der Hoffnung, dass jemand anders nachfragt, aber jetzt ich:
Sie haben geschrieben:
„Das Urteil ist eine Folge der unsäglichen obligatorischen Landesverweisung gemäss Art. 66a lit. h StGB“.
Was genau ist unsäglich? Die obligat. LW an sich oder im Speziellen lit. h des besagten Artikels? Ist da eine Grundsatzdiskussion an mir vorbei gegangen oder um was geht es?
MfG
@Daniel Hoffmann: M.E. ist einfach alles unsäglich, was mit der Landesverweisung als strafrechtliche Sanktion zu tun hat.
ja stimme Ihnen zu – das sind mittelalterliche Gesetze. Wir sollten uns aber daran erinnern, wenn Europa noch mehr bedroht wird als aktuell – die Schweiz will offensichtlich nicht zu Europa gehören.
Wieso prüfte das Bundesgericht nicht, ob der Entscheid FZA-konform war? Für mich unverständlich. Wurde das nicht gerügt? Kann das ernstlich sein, dass der Verteidiger dies übersehen hat? Und hätten die Gerichte dies nicht zwingend auch ohne Rüge prüfen müssen, schliesslich gilt doch Art. 5 Abs. 4 BV?
@Luzia Vetterli: FZA war wohl nicht gerügt. Der Hinweis auf Art. 5 Abs. 4 BV ist aber spannend. Rügeprinzip vor Völkerrecht?
Sozialversicherungsrechtler: An und für sich hätte das Bundesgericht gemäss Art. 106 Abs. 1 BGG von Amtes wegen das Recht des FZA anwenden müssen, falls dieses anwendbar war. Die Einschränkung der Prüfung auf in der Beschwerde vorgebrachte und begründete Verletzungen von Recht beschränkt sich gemäss Art. 106 Abs. 2 BGG nur auf Grundrechte (der Bundesverfassung) und auf kantonales und interkantonales Recht. Da das Bundesgericht in seinen Urteilsbegründungen bedauerlicherweise oft nicht alle in einer Beschwerdeschrift erwähnten Rügen erwähnt, ist nicht bekannt, ob eine Verletzung des FZA gerügt wurde.
Eine Verletzung des FZA wurde explizit gerügt, auf die Rüge wurde aber schlicht nicht eingegangen.