Italienische Verhältnisse

Die Schweiz ist auf bestem Weg, sich italienischen Verhältnissen bei der Dauer ihrer Strafverfahren zu nähern. Das Bundesgericht trägt seinen Teil dazu bei, und zwar nicht wegen der Dauer seiner eigenen Verfahren, sondern wegen Erwägungen wie der nachfolgenden aus BGer 6B_95/2013 vom 10.12.2013:

Von der Übernahme des Strafverfahrens durch den Kanton Bern im September 2004 bis zum vorinstanzlichen Urteil vergingen etwas über acht Jahre und seit der letzten Straftat am 26. März 2008 vier Jahre und neun Monate. Angesichts des internationalen und komplexen Verfahrens (unter Einbezug zahlreicher Beteiligter) ist eine Verletzung des Beschleunigungsgebots zu verneinen (E. 5).

Das Urteil des Bundesgerichts schliesst den Fall übrigens nicht ab. Es hat die Beschwerde in einem anderen Punkt gutgeheissen und den Fall zur neuen Beurteilung zurückgewiesen.