Jugendliche sitzen länger – und nach BWIS I rascher
Unter diesem Titel stellt die Solothurner Zeitung auf der Frontseite
das neue eidgenössische Strafrecht vor, das ab 2007 auch im Kanton Solothurn eingeführt wird – sofern der Kantonsrat morgen Dienstag einwilligt.
Zugunsten einer künftig etwas seriöseren Berichterstattung durch die Solothurner Zeitung bleibt zu hoffen, dass der Kantonsrat nicht einwilligen wird.
Die Gunst der Stunde nutzt der Chefredaktor desselben Blatts, der nach “Basel” folgendes zum “Hooligan-Gesetz” vorschlägt:
Die Verfechter des Referendums sollten sich überlegen, ob sie den Datenschutz tatsächlich als höchstes Gut betrachten wollen.
Ein Blick in die Vorlage würde ihm zeigen, dass es bei BWIS I bei weitem nicht nur um Datenschutz geht. Nach BWIS I sitzen Jugendliche zwar nicht länger, dafür aber rascher und ohne richterliche Kontrolle. (vgl. dazu meine früheren Beiträge hier und hier oder die Unterlagen des BJ).