Jugendstrafgesetz – erste Erfahrungen
Über erste Erfahrungen mit dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen JStG berichtet die NZZ hier.
Beklagt wird etwa, dass sich in erster Linie der administrative Aufwand erhöht habe. Die neue Höchststrafe von vier Jahren Freiheitsstrafe nach Art. 25 Abs. 2 JStG sei noch nie verhängt worden.
Weiter wird kritisiert, dass das dualistische System (Strafe und Massnahme) wenig tauglich sei:
Viele Täter zögen Freiheitsstrafen Massnahmen vor, da sie sich in Gefangenschaft weniger intensiv mit ihrer Tat auseinandersetzen müssten und da Knasterfahrung ihren persönlichen Status in einschlägigen Jugendgruppen erhöhe. Weil die zeitlich unbefristeten Massnahmen zudem meist länger dauerten als befristete Strafen, torpedierten manche Jugendliche die Massnahmen, um so in den Strafvollzug übertreten zu können.
Jugendliche oder ihre Vertreter wurden offenbar nicht befragt.