Jugendstrafprozessordnung JStPO

Hier wieder einmal ein Beitrag, der die Jugendstrafrechtler interessieren dürfte:

Der Schlussabstimmungstext der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung JStPO ist online. Das Gesetz überlässt den Kantonen unter anderem die Wahl des Strafverfolgungsmodells. Möglich ist sogar die Wahl des sog. Jugendrichtermodells, bei dem ein und dieselbe Person den Sachverhalt untersucht, leichtere Fälle dann auch gleich selbst entscheidet und die schwereren als Mitglied des Jugendgerichts mitentscheidet. Der Einfachheit halber überwacht diese Person dann auch gleich noch den Vollzug.

Es lebe die Inquisition!