Jugendstrafprozessordnung JStPO
Hier wieder einmal ein Beitrag, der die Jugendstrafrechtler interessieren dürfte:
Der Schlussabstimmungstext der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung JStPO ist online. Das Gesetz überlässt den Kantonen unter anderem die Wahl des Strafverfolgungsmodells. Möglich ist sogar die Wahl des sog. Jugendrichtermodells, bei dem ein und dieselbe Person den Sachverhalt untersucht, leichtere Fälle dann auch gleich selbst entscheidet und die schwereren als Mitglied des Jugendgerichts mitentscheidet. Der Einfachheit halber überwacht diese Person dann auch gleich noch den Vollzug.
Es lebe die Inquisition!
So gesehen wäre es sinnvoll, die Altersgrenze des Jugendstrafrechts auf 26 festzulegen. Damit wäre dann auch gleich sichergestellt, dass 90% der unheimlich gefährlichen Hooligans im Schnellverfahren zur Strecke gebracht werden können.
Ich bin immer wieder erstaunt, dass die engagierten Eltern von Geschädigten sich niemals vorstellen können, selber eine Tochter/einen Sohn zu haben, die TäterIn werden könnte!
Nur so ist es zu erklären, dass das Feld einer Opferjustiz überlassen wird, die immer bizarrere Züge annimmt! Vor allem sexistische!
Gleichzeitig ist den meisten Eltern das Wohl und die Identitätssuche ihrer Kinder völlig egal. Hauptsache sie funktionieren und stören nicht.
Aber das haben wir doch schon im letzten Jahrhundert diskutiert, mal bei den Rockern der 60er, dann bei den Hippies der 70er…