Juristisches Denken

Gestern hat Markus Felber (@Frechgeist) in seiner NZZaS-Kolumne einen wunden Punkt getroffen, der in der Praxis immer häufiger zu beobachten ist, insbesondere im Rahmen mündlicher Urteilsbegründungen in Strafverfahren.

Es geht um den Unwillen oder vielleicht auch das Unvermögen, juristisch zu denken.

Solches juristisches Denken weicht im Rechtsalltag zunehmend einem ergebnisorientierten Hantieren. Man sucht nicht mehr im Gesetz nach Lösungen, sondern man hat vielmehr eine bestimmte Lösung im Auge und sucht im Gesetz selektiv nach dafür sprechenden Regeln.

Der Vorwurf trifft m.E. aber auch den Gesetzgeber, der durch die Flut seiner Strafnormen die Beliebigkeit fördert.