Justiz unter Beobachtung
Die Justiz und mit ihr auch die Strafverfolger müssen sich je länger je mehr darauf einstellen, dass sie beobachtet und kritisch hinterfragt werden. Das aktuellste Beispiel liefert ein Artikel von brh. in der heutigen Ausgabe der NZZ (Die Justiz als “Gesetzesbrecherin”).
Merkwürdigerweise sind es v.a. Staatsanwälte, welche die Transparenz aus “Sicherheitsgründen” zu fürchten und die Arbeit in der Dunkelkammer zu bevorzugen scheinen. Wäre die Sicherheit wirklich ein plausibler Grund, wäre m.E. genau das Gegenteil gefragt. Jedenfalls ist nicht ersichtlich, warum Staatsanwälte in Sachen Transparenz anders als Richter zu behandeln wären, zumal ihr Einfluss auf den Ausgang der meisten Verfahren ungleich grösser ist als derjenige der Justiz.
Materiell sind diese Register – gemäss langjähriger Erfahrung – ohne Relevanz. Dennoch ist Transparenz wichtig. Bedenklich ist, dass einzelne Behörden einen gesetzlichen Termin einfach verstreichen lassen, v.a. wenn man weiss, dass sie Verfahren gerne über eine Fristversäumnis erledigen und sie deshalb die Bedeutung einer Frist bzw. eines Termins sehr wohl kennen.