Justizkritik (von oben)
Der per Ende 2014 aus dem Amt geschiedene Präsident der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts übt Kritik an den Bezirksgerichten, die man auch als Strafverteidiger nur teilen kann:
Aber die neue Strafprozessordnung verbietet nicht die Befragung von Zeugen, sondern sieht sie in bestimmten Fällen vielmehr vor. Es ärgert mich, dass die Bezirksgerichte, praktisch als einzige in der ganzen Schweiz, darauf verzichten, die für eine Entscheidung wichtigen Zeugen selbst zu befragen. Ich weiss bis heute nicht, wie man eine Zeugenaussage beurteilen kann, ohne den Zeugen selbst erlebt, ohne ihn verbal, nonverbal und intuitiv erfasst zu haben.
Ganz so alleine stehen die zürcherischen Gerichte mit ihrer Praxis leider nicht.
Gebe zu bedenken, dass dass in Zürich die Kollusionsgefahr nach der parteiöffentlichen, staatsanwaltschaftlichen Befragung gerade aufgrund der zürcherischen Praxis regelmässig verneint wird.
Der (Ex-)Präsident hat vielleicht den Aufsatz in der ZStR 4/2014 S. 424 ff. gelesen. In der Tat lesenswert.