Kampf gegen Hooliganismus – Verfassungsänderung?

Im Kampf gegen den Hoolganismus (wogegen kämpfen wir eigentlich nicht?) hat nun auch die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats gemerkt, dass dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für die vorgesehenen Massnahmen fehlt. Natürlich sagt sie das nicht, sondern stellt fest, die Verfassungsgrundlage sei schwach und schlägt prompt eine Verfassungsänderung vor. Aus der entsprechenden Medienmitteilung:

Daher schliesst sie sich dem Bundesrat an und hat sich im Gegensatz zum Nationalrat für eine zeitliche Beschränkung der Anwendung der Bestimmungen zum Polizeigewahrsam, zur Meldeauflage und zum Rayonverbot ausgesprochen. Was die Geltungsdauer der Massnahmen betrifft, weicht sie jedoch vom Entwurf des Bundesrates ab und beantragt, die Frist um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2009 zu verlängern. Gleichzeitig hat die Kommission eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, die Anwendung der Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen auch über diese Frist hinaus sicherzustellen, sei es über eine interkantonale Vereinbarung oder durch eine Verfassungsänderung.

Hier finden Sie Entwurf und Botschaft. Frühere Beiträge finden Sie hier und hier.