Kaum Hoffnung auf Freiheit
Das aktuelle Heft Nr. 463 von Surprise nimmt sich der kleinen Verwahrung (Art. 59 StGB) an, u.a. mit einem Interview mit Prof. Dr. Jonas Weber.
Der Beitrag von Simon Jäggi wurde geschrieben, bevor das Bundesgericht die schwere psychische Störung in eine schwere psychischen Störung sui generis verwandelt hat (vgl. hier und hier). An Aktualität hat er dadurch eher noch gewonnen.
Weber stellt treffend fest, dass der Unterschied zu einer ordentlichen Verwahrung in der Praxis immer mehr verschwimmt. Vielleicht ist das ja der Grund, warum das Bundesgericht den Begriff “kleine Verwahrung” für sachlich unzutreffend hält, der zu vermeiden ist (vgl. meinen früheren Beitrag). Wahrscheinlicher ist aber, dass das Bundesgericht die Augen vor der Wirklichkeit des Massnahmenvollzugs verschliesst und sie damit indirekt noch verschlimmert.