Keine Beschwerde gegen Hausdurchsuchung

Das Bundesstrafgericht hat sich in einem weiteren Entscheid vom 08.11.2004 erneut geweigert, eine Hausdurchsuchung auf ihre Rechtmässigkeit zu überprüfen. Hingegen hat die Beschwerdekammer die Beschlagnahme eines Computers zur Sicherungseinziehung als unverhältnismässig qualifiziert.