Keine DNA-Profile auf Vorrat
Bekanntlich lässt die Rechtsprechung zu, DNA-Profile auch zur Aufklärung und Verhütung künftiger Straftaten zu erstellen. Rechtmässig ist das gestützt auf den Grundsatz der Verhältnismässigkeit aber nur, wenn erhebliche und konkrete Anhaltspunkte für die Gefahr derartiger künftiger Straftaten bestehen. Geht es dabei wie in einem aktuellen Bundesgerichtsentscheid um Beziehungsdelikte, ist die DNA-Erstellung nicht notwendig und damit nicht verhältnismässig (BGer 1B_508/2022 vom 16.12.2022):
Als entscheidend erweist sich jedoch, dass es im Falle eines künftigen Beziehungsdelikts ohnehin kaum um die Identifikation des Täters gehen dürfte (Art. 1 Abs. 2 lit. a Ziff. 1 DNA-Profil-Gesetz), sondern höchstens um die Unterstützung der Beweisführung (Art. 1 Abs. 2 lit. a Ziff. 3 DNA-Profil-Gesetz). Diesbezüglich sind jedoch von einer bereits vorsorglich durchgeführten DNA-Analyse keine massgeblichen Vorteile zu erwarten. Sollte der Beschwerdeführer tatsächlich erneut eines gleichartigen Delikts verdächtigt werden und ist in jenem Zeitpunkt davon auszugehen, dass sein DNA-Profil ein geeignetes Beweismittel darstellt (vgl. Art. 139 Abs. 1 StPO), so kann ein solches Profil ohne Weiteres dannzumal noch angeordnet werden. Dies bereits jetzt “auf Vorrat” zu tun, ist nicht erforderlich, weshalb der damit einhergehende Grundrechtseingriff unverhältnismässig ist (vgl. E. 2.2 hiervor) [E. 2.8, Hervorhebungen durch mich].
Der überzeugende Entscheid ändert nichts daran, dass die DNA-Profil-Datenbank CODIS stetig wächst. Ich würde mich nicht wundern, wenn man eines Tages jeden Bewohner erfassen und dies damit rechtfertigen würde, dass ja eh schon fast jeder registriert ist.
Es ist unzutreffend, dass CODIS stetig wächst.
Ende 2019: 193’494 Personenprofile (vgl. https://perma.cc/GTJ6-L7HV)
Ende 2021: 187’047 Personenprofile (vgl. https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/personenidentifikation/revision-dna-gesetz/die_datenbank_codis.html)
Es stimmt nicht, dass die Datenbank ständig wächst. Das Gegenteil ist der Fall!
@Matthias: Wo sehe ich das?
Endlich wurde diesem jeweils routinemässig aus dem Handgelenk angeordneten Grundrechtseingriff Einhalt geboten.
als mal Klartext:….entweder wollen wir eine effiziente Strafverfolgung (Prävention + Aufklärung) oder wir verstecken uns weiterhin hinter irgendwelchen Pseudo-Grundrechten. Wer sauber ist, hat auch nichts zu befürchten. Dies gilt analog auch für Überwachungen. Das öffentliche Interesse ist doch um ein Vielfaches höher. Aber die Verteidiger müssen ja schliesslich auch noch etwas zu tun haben….;o)
@DNA: Anonymen Klartext kann man ja eigentlich nicht ernst nehmen. Aber trotzdem: Ihr “Klartext” gilt für alle, die vom totalitären Staat träumen.
Mit dieser Argumentation kann man ja die ganze Bevölkerung aufbieten, um DNA Proben abzugeben. Was aber daran dann effizient ist, ist fraglich.
Genau, also Antraben zum DNA Test, was wir heute ja mit Sicherheit sagen können die 200‘ Erfassten haben nichts mit den gut 100‘ Tatspuren zu tun, das heisst jemand der anderen 7.8 Mio die nie in einem Strafverfahren waren, müssen die Verdächtigen sein, das reicht sicherlich als Anfangsverdacht.
Ich fände es allerdings gut wenn Polizisten und Staatsanwälte sowie Richter erfasst würden, ab und zu mit Hausdurchsuchungen sowie Handkontrollen, PC Durchsuchungen etc belangt würden, wir möchten ja vorallem mal sicherstellen das die die Recht sprechen oder für die Verfolgung verantwortlich sind kein Dreck am Stecken haben, das wäre das mindeste bevor wir den Bürger kontrollieren, ich glaube wie könnten einige der offenen Cold Cases so schon klären….