Keine Doppelprivilegierung für Flüchtlingshelferin
Eine 74-jährige Flüchtlingshelferin ist im Kanton VS gemäss Bundesgericht zurecht verurteilt worden (BGE 6B_1162/2019 vom 30.06.2020, Publikation in der AS vorgesehen; vgl. auch die Medienmitteilung sowie die heutige Medienberichterstattung, hier bspw. die BZ). Das Strafbedürfnis der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist derart ausgeprägt, dass eine Doppelprivilegierung (ausländerrechtlich leichter Fall und Strafausschluss nach Art. 52 StGB) sogar in diesem Fall nicht infrage kam:
Wie die Vorinstanz annimmt, entfällt ein Strafausschlussgrund gemäss Art. 52 StGB (…). Für eine doppelte Privilegierung (Art. 116 Abs. 2 AuG kumuliert mit Art. 52 StGB) ist kein Rechtsgrund ersichtlich (E. 2.3).
Naja, ersichtlich wäre ja schon der eine oder andere. Aber eben, man muss konsequent bleiben.
Bei allem Verständnis für Ihre unkritische und uneingeschränkte Sympathie gegenüber dieser greisen Frau Lanz: Aber dies ist nun WIRKLICH kein Fall für eine Anwendung von Art. 52 StGB.
@Jürg Fehr: Sie hätten ihr wohl nicht einmal einen leichten Fall durchgehen lassen.
Das Gesetz gilt es anzuwenden. Ansonsten: Politik, bitte tätig werden. So einfach ist das!
Wie beruhigend.
…ist ja schliesslich auch eine unmenschlich happige Sanktion mit Busse von 800.00, mit der sich daher auch unbedingt das höchste Gericht befassen musste… Das Verhältnis rein nur schon der Gerichtskostenauflage im Umfang von CHF 3’000.00 zu der eigentlichen Sanktion spricht dabei eigentlich schon für sich… 😉
Kommen noch Anwaltskosten dazu. Die Frau hat sich durch drei Instanzen hindurch durch einen Anwalt aus der bekannten linken Basler Szene vertreten lassen. Bei aller weltanschaulicher Sympathie wird das ja wohl kaum um Gotteslohn geschehen sein. Aber keine Sorge: Amnesty wird das schon richten – mit Spendengeldern selbstverständlich.
@Jürg Fehr: Anwälte, die nicht pro bono zu arbeiten bereit sind, sind im falschen Beruf. Ein Richteramt wäre geeigneter.
Ihre ätzenden, mitunter etwas schrägen Repliken sind immer wieder erfrischend in dieser ansonsten recht trockenen und freudlosen Welt des Strafprozesses. Vielen Dank.