Keine Entsiegelung auf Vorrat
Es ist bundesrechtswidrig, die Entsiegelung von Informationsträgern anzuordnen, die noch gar nicht im Besitz der Staatsanwaltschaft sind und deren Edition auch noch nicht angeordnet wurde.
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Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Es ist bundesrechtswidrig, die Entsiegelung von Informationsträgern anzuordnen, die noch gar nicht im Besitz der Staatsanwaltschaft sind und deren Edition auch noch nicht angeordnet wurde.