Keine Gnade für Drogenhändler
Das Bundesgericht erachtet eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren (die Hälfte davon unbedingt) für den Handel mit 100g reinem Kokain als nicht übertrieben hart und verweigert dem Beschwerdeführer wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde sogar die unentgeltliche Rechtspflege (BGer 6B_903/2009 vom 17.12.2009). Dass der Beschwerdeführer durch den vollziehbaren Teil der Freiheitsstrafe seine Festanstellung verliert, bewertet das Bundesgericht nicht als aussergewöhnlich:
[Die Vorinstanz] verneint jedoch eine erhöhte Strafempfindlichkeit, was Bundesrecht nicht verletzt. Denn jeder Strafvollzug hat für den verurteilten Täter und seine Angehörigen Konsequenzen, welche als unmittelbare gesetzmässige Folge der Sanktion hinzunehmen sind, sofern nicht aussergewöhnliche Umstände vorliegen. Solche sind im vorliegenden Fall weder in beruflicher noch familiärer Hinsicht ersichtlich. Der Beschwerdeführer beruft sich vielmehr auf Einschränkungen, die ein Freiheitsentzug stets mit sich bringt (E. 2.2).
Deshalb (und wegen des als bundesrechtskonform beurteilten Strafmasses) kommt gemäss Bundesgericht auch kein bedingter Vollzug in Frage:
Die Freiheitsstrafe von drei Jahren ist – auch wenn es sich um eine empfindliche Sanktion handelt – nicht übertrieben hart. Von einer zu starken Gewichtung einzelner Faktoren, insbesondere des konkreten Taterfolgs und der Drogenmenge, kann nicht gesprochen werden. Bereits für den Handel mit 18 Gramm Kokain liegt die Mindeststrafe bei 12 Monaten Freiheitsstrafe. Der Beschwerdeführer hat nach den Feststellungen im angefochtenen Entscheid rund 100 Gramm reines Kokain innert sehr kurzer Zeit umgesetzt. Diese Menge übersteigt den Grenzwert zum schweren Fall massgeblich (mehr als das Fünffache). Angesichts des weiten Strafrahmens, der objektiven und subjektiven Tatschwere und der weiteren im angefochtenen Entscheid berücksichtigten Zumessungsmerkmale liegt die ausgefällte Strafe innerhalb des weiten sachrichterlichen Ermessens. Ein bedingter Strafvollzug im Sinne von Art. 42 StGB fällt bei diesem Strafmass ausser Betracht (E. 2.3).
Ist immer wieder interessant, was für Urteile bei solchen „für mich“ Bagatellen gesprochen werden und wie lächerlich dann die Urteile jeweils bei wirklich schweren Straftaten wo es Opfer gab ausfallen…. Anscheinend ist der Handel mit lächerlichen 100g Kokain, das wohl in Bankster- und anderen Schickimicki Kreisen verkauft wurde, härter bestraft wird, als Vergewaltigungen und Missbrauch von Kindern wo dann meist bedingte Geldstrafen oder ähnliches gesprochen werden… Eigentlich sollte es doch umgekehrt sein oder? Ich meine beim Handel mit Kokain geht es schlicht um Geld, da passen Geldstrafen ja eher als wenn es Opfer gegeben hat, aber eben, ich verstehe die Justiz ohnehin schon länger nicht mehr, da scheint die Waage irgendwie verloren gegangen zu sein!
ich bin genau der meinung ich finde es auch so schlimm das pedofile und vergiwaltiger einfach mit allem davon kommen.
Es wird niemand dazu gezwungen kokain oder sonstige drogen zu nehmen das entscheidet jeder alleine.
Ich finde eine Geldstraffe reicht dafür.
Beim Handel mit Kokain geht es ab 18g um die Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen und damit um Freiheitsstrafen von nicht unter einem Jahr. Weshalb Drogendelikte verhältnismässig hart (im internationalen Vergleich herrschen in der Schweiz dennoch kuschelige Verhältnisse) bestraft werden, habe ich nie richtig verstanden. Man verfolgt und bestraft Menschen und Organisationen, die davon leben, dass man ihre Produkte verboten hat, die offensichtlich trotz Verbots stark nachgefragt werden. Geschützt werden sollen die selbstverantwortungslosen Konsumenten vor sich selbst, was Strafrecht bekanntlich nicht schaffen kann.
Ja wie wenn der Drogenhändler die Konsumenten dazu dazu zwingen würde die Ware zu kaufen oder was? Eben nicht, da ist kein Zwang, nicht einmal Werbung wird gemacht, die Konsumenten kommen von sich aus und kaufen die Ware, da gibt es keine Opfer, da läuft alles freiwillig und gerade bei Kokain was ja eindeutig eine Schickimicki-Droge ist, haben die Konsumenten auch genügend Kohle dafür… Zudem gibt es auch keinen grossen Unterschied zwischen Kokain und Amphetaminen die sogar ärztlich verordnet werden… Für mich alles ein bisschen Scheinheilig, wenn es tatsächlich um den Schutz der selbstverantwortungslosen Konsumenten gehen würde, müsste man auch Tabak, Alkohol und vieles andere verbieten… Noe, was ich vor allem nicht verstehe ist eben, das solche Delikte wo es keinerlei Opfer gab meist härter bestraft werden als solche wo es tatsächlich Opfer gab… Ich persönlich finde solche Delikte wo es an sich wirklich nur um Geld geht sollten mit Geldstrafen geahndet werden und wenn schon dann solche Delikte wo es Opfer gab dann eben mit Freiheitsstrafen, vor allem dann wenn eben dem Opfer auch die Freiheit genommen wurde usw. Ich finde eben die Strafe müsste irgendwie äquivalent zum Delikt sein… Und gerade wenn es Opfer gab müsste man auch viel besser für die Opfer schauen als heute der Fall ist, aber eben, ich habe wohl einfach zu hohe Ideale…. 🙁
Also was du schreibst ist einfach scheisse… du kannst doch nicht koks mit amphi vergleichen.. koks ist wunderbar wenn es rein und nicht gestreckt ist… soviel zu dem das einzige das nicht:
•jemand meint er muss in Deinem Lo
Ausgenommen Haftbeschwerden erachtet das Bundesgericht praktisch alle abgewiesenen Beschwerden als von vornherein aussichtslos, d.h. die meisten amtlichen Verteidiger arbeiten vor Bundesgericht „unentgeltlich“. Dass die Anwaltslobby hier noch nicht aktiv wurde, verwundert.
Die Anwaltslobby interessiert sich nicht leider besonders für die armen Schlucker, die auf unentgeltliche Rechtspflege angewiesen sind. Sie zählt darauf, dass ein paar Idealisten pro bono arbeiten und zusätzlich auch noch in Kauf nehmen, vom Bundesgericht öffentlich wegen aussichtsloser Beschwerdeführung gerüffelt zu werden. Man könnte ja auch zur Auffassung gelangen, aussichtslose Beschwerden seien sorgfaltswidrig.
Es scheint mir absolut realitätsfremd, Kokain als Schickimicki-Droge zu bezeichnen. Erstaunlich wie sich dieses längst überholte Vorurteil in den Kommentaren hält. Kokain wird heute in enormen Mengen in die Schweiz eingeführt und hier trotz Krise einkommensunabhängig quer durch die ganze Gesellschaft konsumiert.
Heute wurde eine Entscheid publiziert, in dem die Beschwerde als aussichtlos erachtet wurde, obwohl ein Bundesrichter sich offenbar nicht klar war und eine Fünferbesetzung verlangt hat (oder der Fall wurde als grundsätzlich wichtig angesehen): 6B_157/2009 !
Diese ganze Verfolgung der Drogenhändler ist einfach unsinn pur. Es ist eine pseudobekämpfung und hat absolut keinerlei positive auswirkung auf das Konsumverhalten. Die Konsumenten sind Erwachsene Menschen mündig und sie bestimmen die nachfrage. Ich habe mal gelesen, dass die Bekämpfung nur rund 5% aller Betäubungsmittel aus dem Umlauf ziehen. Dies ist nichts und nur lächerlich wenn man bedenkt wieviele Millionen an Steuergelder uns dies kostet. Würde man die Substanz legalisieren hätten wir eine kontrollierte Abgabe und wir könnten die ganzen Gelder die man einnehmen würde in die Prävention stecken oder z. Bsp. in die Sanierung der AHV etc.
Das Problem dabei ist es würden dadurch extrem viel Leute die bisher an der Verfolgung beteiligt sind ihren Job verlieren und wir könnten die Hälfte der Gefängnisse schliessen. Dies will man klar nicht, es ist ein zu grosser Wirtschaftszweig.