Keine Kosten zu Lasten der Erben

Ein zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehener Entscheid des Bundesgerichts (BGE 1P.139/2006 vom 15.05.2006) hebt einen Kostenentscheid des Obergerichts des Kantons Bern auf. Dieses hatte ohne gesetzliche Grundlage die Kosten eines Strafverfahrens praxisgemäss den Erben des Beschuldigten auferelegt, der sich – des Mordes an seiner Ehefrau und seinen beiden Kindern angeklagt – in der Strafanstalt erhängt hatte. Diesen Entscheid mag ich nicht kommentieren.