Keine Pornografie, bloss Schnappschüsse
Das Züri-Bashing des Bundesgerichts geht auch im neuen Jahr weiter. In einem zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehenen Entscheid heisst der Kassationshof eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Obergericht des Kantons Zürich teilweise gut (6S.355/2006 vom 07.12.2006).
In seinem Entscheid setzt sich der Kassationshof zunächst eingehend mit dem Tatbestand der sexuellen Handlung im Sinne von Art. 187 Ziff. 1 Abs. 1 StGB auseinander und weist die Rügen des Beschwerdeführers mit überzeugender Begründung ab. Worin die Bedeutung des Entscheids in diesem Bereich liegt, vermag ich allerdings nicht zu erkennen.
Der zweite Teil betrifft den Tatbestand der Pornografie (Art. 197 Ziff. 3 StGB). Aus dem Sachverhalt, geschildert durch die Mutter eines dreijährigen Mädchens:
Wir waren am Strand. Die Tochter hatte nasse Sachen an und da ich wollte, dass sie etwas trockenes anzieht, habe ich sie ausgezogen. Sie legte sich dann auf einen Liegestuhl, wobei sie dann die Beine – wie Kinder halt so sind – auseinander hielt. Mein Mann hat dies sofort fotografiert, obwohl ich dies nicht wollte.
Im Gegensatz zur Vorinstanz sah das Bundesgericht daran nichts Pornografisches; es handle sich um
eigentliche Schnappschüsse, die den Tatbestand der Pornographie mit Kindern gemäss Art. 197 Ziff. 3 StGB nicht erfüllen.
Diesen Schluss begründet das Bundesgericht wie folgt:
Daraus wie sich das Bild darstellt und wie es nach der Schilderung der Mutter entstanden ist, erhellt ohne weiteres, dass es sich bei der Aufnahme um eine natürliche Situation handelt. Der Beschwerdeführer hat offensichtlich bei der Herstellung nicht auf das Kind eingewirkt. Weder Gesichtsausdruck noch Pose des Kindes deuten zudem darauf hin, dass das Foto darauf ausgerichtet gewesen wäre, den Betrachter sexuell aufzureizen. Dies ganz im Gegensatz zu anderen Bildern, die das Bundesgericht in früheren Entscheiden zu beurteilen hatte. So namentlich in einem Fall […] (E. 6.2).
Den Rest erspare ich dem Leser. Wieso das Bundesgericht hier Einzelheiten zu früher entschiedenen Fällen erneut ausbreitet, verstehe ich nicht. Notwendig erscheint es mir jedenfalls nicht.