Keine Rechtsschutzinteresse auf Haftentlassung
In einem Präsidialentscheid tritt das Bundesgericht auf eine Beschwerde gegen ein abgewiesenes Haftentlassungsgesuch nicht ein (BGer 1B_462/2021 vom 13.09.2021).
Mit der hier angefochtenen Präsidialverfügung hat das Obergericht die Verlängerung der Sicherheitshaft bis zur Eröffnung des Berufungsentscheids geschützt. Der Berufungsentscheid wurde am 16. Juni 2021 eröffnet, womit die Wirksamkeit der Verfügung vom 26. Mai 2021 abgelaufen ist. Sie wurde durch die Päsidialverfügung vom 16. Juni 2021 ersetzt, mit welcher die Sicherheitshaft bis zum Strafantritt verlängert wurde. Mit der Aufhebung der angefochtenen Präsidialverfügung vom 20. Juli 2021 und damit auch der in zeitlicher Hinsicht abgelaufenen Verfügung vom 26. Mai 2021 könnte der Beschwerdeführer seine Haftentlassung nicht erreichen. Er hat kein aktuelles Rechtsschutzinteresse an ihrer Aufhebung. Dies umso weniger, als das Bundesgericht am 4. August 2021 auch die Präsidialverfügung vom 16. Juni 2021 aufgehoben und die Sache zu neuem Entscheid ans Obergericht zurückgewiesen hat. Der Beschwerdeführer wird diesen (wohl bereits ergangenen oder in Kürze ergehenden) Obergerichtsentscheid wiederum beim Bundesgericht anfechten können. Dass sich dadurch seine Haft bis zu einer allfälligen neuen Beurteilung durch das Bundesgericht möglicherweise um einige wenige Wochen verlängert, hat er hinzunehmen, da das Bundesgericht im Urteil vom 4. August 2021 seinen Antrag auf sofortige Haftentlassung abgewiesen und damit diese Verzögerung in Kauf genommen hat. Der Beschwerdeführer macht im Übrigen nicht geltend, es liege eine Konstellation vor, in der trotz fehlendem aktuellem Rechtsschutzinteresse dennoch auf die Beschwerde eingetreten werden müsste. Dies ist auch nicht ersichtlich (E. 1).
Das Obergericht war der Meinung, die Präsidialverfügung vom 16. Juni 2021 stelle den Hafttitel dar. Diese hat das Bundesgericht aber kassiert, freilich ohne die Haftentlassung anzuordnen (vgl. meinen früheren Beitrag). Mit der hier angefochtenen Präsidialverfügung wurde ein Haftentlassungsgesuch wiederum abgewiesen. Welches zurzeit der Hafttitel sein soll, erschliesst sich mir nicht.
Der Beschwerdeführer beantragte vor Bundesgericht übrigens auch, er sei vorsorglich aus der Einzelhaft zu entlassen und in den ordentlichen Vollzug zu versetzen, wobei ihm die notwendige medizinische Versorgung zu gewähren sei. Damit befasst sich das Bundesgericht bzw. der Abteilungspräsident nicht.
Quizfrage: was hätte Brian (aka. Carlos) anfechten müssen (und können), um dem Bundesgericht wenigstens ein Eintreten oder ein Nichteintreten in Dreierbesetzung abzuringen?
Hmm, es mag vielleicht juristisch einen anfechtbaren Punkt geben aber dieser Fall ist ein Desaster und auch die EMRK wird Brian und (aka Carlos) nur widerwillig recht geben, weil mittlerweile ja jedem klarsein dürfte, dass Brian seine Missere vor allem seiner Gewaltausbrüchen zu verdanken hat und so die Justiz permanent herausfordert und provoziert.
Was früher schiefgelaufen ist, ist eine ganz andere Frage aber wer ein Setting für CHF 30’000.- im Monat bewilligt ist schlicht neben dem Schuh und vergisst wieviele Familien sich mit paar Tausend Franken durchschlagen müssen und ihnen das Sozialamt permanent auf die Finger schaut.
Es müsste einfach mal jemand dem Brian klar machen, dass er so nichts erreicht sondern sein Leben nur mehr versaut. Er muss sich anpassen, vielleicht sollte seine Mutter oder ein anderes Familienmitglied mit ihm Reden einfach jemand wo zu ihm durchdringen kann und ihm klar macht, so geht das nicht.
Falls er Schweizer Doppelbürger ist würde ich ihm mal den Schweizer Pass wegnehmen, bevor es der andere Staat tut.
Dem Urteil des Bundesgerichts ist zu entnehmen, dass dieser nun drei Verteidiger hat, werden die auch vom Steuerzahler bezahlt?
Einzelfalljustiz, ganz pragmatisch, ohne gesetzliche Grundlagen, wünschen Sie? Das ginge gelegentlich in die Hose, denke ich.
Wenn ihn jemand positiv erreichen könnte und wollte, hätte derjenige es wohl bereits getan, da bin ich mir rechts sicher. Ich bin mir auch recht sicher, dass die CHF 30’000.00 (oder so ähnlich) monatlich sich für den Steuerzahler bereits kurz- oder zumindest mittelfristig massivst gelohnt hätten.
Jedes Kinderheim, wie zB das Albisbrunn kostet 350-500 Franken am Tag. Geschlossene Anstalten wie zB Aarburg oder das Dessenberg, liebvoll auch Kinderheim Preles genannt liegen da schon bei 1000-2500 pro Tag!
Sorry Marco Salis aber du hast keine Ahnung was ausgegeben wird für die angebliche Resozialisierung bzw alleine fürs Wegsperren.
Die Aussicht das ein Mensch uns eben nicht ein Lebenlang 1000 Stutz pro Tag kostet sondern das man eine begrenzte Zeit 2500 investiert damit man zukünftig nix mehr zahlen muss scheint mir ein guter Deal gewesen zu sein.
Und ich weiss aus erster Hand wovon ich spreche, ich kenne Gürber persönlich und hatte selbst dereinst ein Sondersetting, weil ich zu schlimm war für alle Normalen Heime und zu jung für alle schlimmen Heime. Ich wurde sicher nicht der letzte Musterbürger, aber ich habe seither einige 100‘ Franken Steuern und Abgaben geleistet, ich bin also ein zahlendes Mitglied.
Schlimm ist an der ganzen Story einzig und alleine das eine in sich Erfolgreiche Massnahme, alleine wegen Brüskierten Bürgern abgesetzt wurde und durch dann unnötige einschränkungen der Persönlichen Freiheit ersetzt wurde, das der betreffende dagegen opportuniert ist verständlich und das was wie hier haben ist das Resultat des schwachen Rechtstaates der nicht in der Lage ist den Polemikern Sinn und Zweck zu erklären und das Versagen des Staates das er nicht auf Basis von Rechtstaatlichkeit eine Massnahme revidiert sondern wegen Wurbürgern, Polemikern und Idealisten….
@KR
Ich stimme ihnen zu, dass irgendwo Fehler gemacht worden sind.
CHF 30’000.- pro Monat für einen Einzelfall – bei allem Respekt – dass ist nicht ihr Ernst? Klingt für mich schon sehr naiv. Vielleicht ist es ja genau sein Ziel wieder in so ein tausender Setting zu kommen er macht ja dies nicht einfach nur so er hat gewiss einen Plan – ansonst helfen wohl nur noch Medies.
Es gibt in der Schweiz hunderter Familien die dankbar wären nur jeden Monat CHF 200.- mehr vom Sozialamt zu erhalten, was halten die davon?
@KR: Wenn Ihr wüsstet, was ein Monat in einer stationären Massnahme nach Art. 59 StGB kostet, würdet Ihr Euch nicht mehr so sehr über die 30T eines Sondersettings wundern.
@kj: Ist mir bestens bekannt und da habe ich auch vom Grundsatz her kein Problem damit. Daher auch mein Kommentar.
Was wären aus ökonomischer Sicht schon vielleicht fünf Jahre Sondersetting gewesen gegenüber dem was wir jetzt haben: mehrere Gerichtsverfahren gleichzeitig, immer mindestens ein Strafvefahren am laufen und daneben noch die massiven Aufwände des Justizvollzugs. Man kann sich beim Regierungsrat bedanken, der damals offenbar keine Eier hatte. Ok, auch noch bei der ihn bedrängenden klickzahlengeilen Presse.
@John es freut mich zu hören, dass sie es geschafft haben.
Ein Sondersetting von monatlich CHF 30’000.- ist unverhältnismässig und von den Akteuren reine Abzocke und selbst eine Zuschanzung von Aufträgen innerhalb dieser mit Sondersettings betrauten Unternehmen und Personen ist nicht auszuschliessen.
Dem Eintrag “Fall Carlos” https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_%C2%ABCarlos%C2%BB auf Wikipedia ist folgendes zu entnehmen:
Auf Druck der Öffentlichkeit schlüsselte der Zürcher Justizdirektor Martin Graf die Kosten wie folgt auf:[5]
1’930 Franken für eine Vierzimmer-Wohnung in Reinach BL
5’300 Franken für das Muay-Thai-Training
11’100 Franken Betreuungskosten
1’800 Franken für einen Privatlehrer
1’000 Franken für die Elternarbeit
640 Franken Taschengeld
500 Franken für Freizeit und Wochenende
Jetzt verleichen wir mal diese Ausgaben mit denen was eine alleinerziehende ledige oder geschiedene Mutter mit zwei KIindern allenfalls vom Sozialamt erhält und dann können wir gerne über Sinn und Unsinn von diesem Sondersetting in der Höhe von ca. CHF 30’000.- diskutieren.
Achja und falls die Sozialhilfe Empfängerin und Mutter mal paar 100 Franken nicht korrekt abrechnet, hat diese gewisse eine Anzeige und vermutlich auch eine Verurteilung am Hals nicht zu schweigen, dass ab CHF 3’000.- eine Landesverweisung droht.
Noch ein Auszug aus Wikipedia:
Im Dezember 2020 wurde Brian in der JVA Pöschwies vom Schweizer Fernsehen SRF interviewt, im Rahmen einer Rundschau-Ausgabe, bei welcher auch die Juristen Benjamin F. Brägger und Daniel Jositsch zu Gast waren. In den Interviews erklärte Brian, dass die Einzelhaft ihn psychisch belaste, und er beschrieb sich als „perfekt, so wie ich bin. Ich bin mit mir zufrieden.“ Zudem würde er lieber im Gefängnis sitzen als Medikamente zu nehmen.
Es ist zu vermuten, dass Brian mittlerweile an einer massiven Persönlichkeitsstörung leidet und zusammen mit der geringen Frusttoleranz und mangelnder Impulskontrolle eine ernsthafte Gefahr darstellt.
Herr Salis
Der Aufenthalt in einer geschlossenen Abteilung kostet ebenfalls bis zu 2500
Pro Tag, das sind summa summarum eben auch 30‘000.00 pro Monat.
Nachtrag was eine ledige Mutter mit 2 Kindern für Sozialhilfe im Kanton Zürich gemäss SKOS-Richtlinien ab 1. April 2021 als Pauschale für den Lebensunterhalt als Grundbedarf erhält:
3 Personen Haushalt Fr. 1’871.- .
(dazu kommen Auslagen für Wohnung, Krankenkasse und allenfalls situationsbedingte Ausgaben)
http://www.sozialhilfe.zh.ch/Handbuch/7.1.05.%20Betr%C3%A4ge%20f%C3%BCr%20den%20Grundbedarf.aspx
Ebenfalls sehr aufschlussreich dem Leitfaden zur Bemessung der Genugtuung nach Opferhilfegesetz vom 03.10.2019 entnommen:
Wenn beispielsweise ein Mann seine Ehefrau und eines seiner Kinder tötet
und ein zweites schwer verletzt, können für das verletzte Kind
• Genugtuungsleistungen für maximal CHF 70’000 als direktes Opfer
und
• je maximal CHF 35’000 als Angehöriger oder Angehörige der getöte-
ten Mutter und des getöteten Geschwisters geprüft werden.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjY-c-UwJTzAhVyMewKHbhrAmgQFnoECAMQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bj.admin.ch%2Fdam%2Fbj%2Fde%2Fdata%2Fgesellschaft%2Fopferhilfe%2Fhilfsmittel%2Fleitf-genugtuung-ohg-d.pdf&usg=AOvVaw0zgD0WDSHcMWyUxjx1FNK6
@herr von salis. Ich kann Ihren unmut zu einem gewissen grad nachvollziehen. Allerdings sollte man einige dinge klarstellen. Rein ökonomisch betrachtet, machen wir als gesellschaft/steuerzahler mit einiger sicherheit den schlechteren mit der entwicklung seit aufhebung des sondersettings, als wir ihn gemacht hätten mit fortführung desselben. Was Sie ansprechen sind, obwohl sie mit kosten hantieren, ja aber nicht ökonomische überlegungen, sondern gerechtigkeitsüberlegungen nach der art: es ist doch ungerecht, dass eine alleinerziehende, rechtschaffene mutter so unten durch muss und einem schläger und kriminellen, der sein umfeld drangsaliert, umsorgt man mit aufwändigen leistungen. Man kann sich tatsächlich fragen, ob das gerecht ist. Nun ist es aber so, dass das sondersetting gestützt auf jugendstrafrecht angeordnet wurde. Dieses ist ganz explizit auf prävention ausgerichtet. Die jugendlichen sollen deliktsfrei werden resp. Bleiben. Unter diesem aspekt war das sondersetting ein vorzeigeprojekt (nicht umsonst wurde es in guter, aber naiver absicht im tv präsentiert). Unter präventionsgesichtspunkten spielt gerechtigkeit eine untergeordnete (um nicht zu sagen: keine) rolle. Wichtig ist nur (etwas zugespitzt ausgedrückt), dass es keine delikte mehr gibt. Man könnte sich natürlich fragen, ob das jugendstrafrecht mehr auf gerechtigkeit (also strafe) setzen sollte und insofern geändert werden müsste. Alleine gestützt auf einen verunglückten und ausserorsdentlichen und medial breit getretenen fall, würde ich das aber nicht empfehlen.
@ Salis und Jugend ohne Gott.
Was ich nicht verstehe wieso in der Schweiz so viele U-Häftlinge sind. Das sind unglaubliche Kosten, die sonst kaum ein Land so st mmenwürde. Sie sind fast Spitzenreiter in Europa und in den letzten Jahren stets bei AI International führend. Leichter wäre es doch elektronische Fußfesseln anzuordnen oder Hausarreste auszusprechen. Flieht der Verdächtige in einen EU-Staat, könnten Verhaftungen ausgeschrieben werden.
Mit dem Geld könnte dann die Sozialhilfe aufgepäppelt werden, welche ich übrigens für Zürich angemessen halte. Es kann auch mehr Geld für die Jugendstrafe gesprochen werden.