Keine verdeckten Online-Ermittlungen mehr?
Thommen macht mich auf einen Artikel im Sonntag aufmerksam, in dem sich Polizeivertreter schon mal über neuerliches Ungemach aufregen, welches ihnen der Gesetzgeber mit der Schweizerischen Strafprozessordnung ab 2011 bereiten soll. Stein des Anstosses: Die Polizei dürfe im Internet nicht mehr verdeckte Ermittlungen gegen Pädophile durchführen.
Hier ein paar Zitate aus dem Artikel:
«Neu darf ein Polizist nicht mehr unter einem falschen Namen im Netz patrouillieren, um allfällige Pädokriminelle ausfindig zu machen», sagt Beat Hensler, Präsident der kantonalen Polizeikommandanten und damit oberster Polizist der Schweiz: «Die Polizei hat weniger Kompetenzen, um Straftaten zu verhindern.»
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BJ-Sprecher Galli räumt ein: «Die Strafprozessordnung sieht eine verdeckte Ermittlung vor der Eröffnung eines Strafverfahrens nicht mehr vor.» Damit ist es den Kantonen überlassen, ob sie der Polizei ermöglichen wollen, Pädophile an der Ausübung von Verbrechen an Kindern zu hindern.
Die Polizei ist empört. «Eine inakzeptable Behinderung der Polizeiarbeit», kritisiert Heinz Buttauer, Präsident des Verbands Schweizerischer Polizei-Beamter, dem 22 000 Polizisten angeschlossen sind: «Eine verdeckte Ermittlung kann nur noch stattfinden, wenn ein Verbrechen bereits begangen worden ist – also zu spät.»
Dasselbe gelte auch für Observierungen (Beschattungen). Auch diese seien künftig nur noch möglich, wenn bereits ein Verbrechen vorliege. «Der präventive Aspekt fällt weg», sagt Polizistenpräsident Buttauer: «Jeder Privatdetektiv hat mehr Kompetenzen als die Polizei. Das kann es ja nicht sein – jetzt braucht es dringend eine Korrektur.»
Naja, hier gebe es doch das eine oder andere richtigzustellen. Aber hier wird Politik gemacht und Politik kümmert sich nicht um falsche Argumente, solange sie gut klingen und Gefolgschaft versprechen. Ich kann mir die Mühe also ersparen und Interessierte auf früher Beiträge hier oder hier verwiesen.
Der Sonntag-Artikel passt gut in die gegenwärtige Kuscheljustiz-Debatte (s. zuletzt das NZZ-Interview mit Andreas Brunner) und wird bestimmt noch Politiker auf den Plan rufen, welche die Schweizerische Strafprozessordnung noch schnell ändern wollen, bevor sie in Kraft tritt.