Keine Verfahrensprotokolle im Aargau?

Eigentlich berichte ich nicht über Verfahren, an denen ich beteiligt bin, aber das hier will ich meinen Leserinnen und Lesern doch nicht vorenthalten:

In einem Strafverfahren hatte ich wiederholt Einsicht in das Verfahrensprotokoll nach Art. 100 Abs. 1 lit. a StPO i.V.m. Art. 77 StPO beantragt und nun folgende “Antwort” erhalten:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt

Die Staatsanwaltschaft kann Ihnen kein Verfahrensprotokoll zustellen, da solche Verfahrensprotokolle im Kanton Aargau nicht geführt werden.

Freundliche Grüsse

Abgesehen davon, dass das m.W. nicht stimmt, erscheint mir die Aussage bereits angesichts der ausdrücklichen gesetzlichen Vorschrift als bemerkenswert. Die Verfahrensprotokolle sind nicht nur für die Verteidigung, sondern hoffentlich auch für das Gericht absolut unverzichtbar.