Keine Volkswahl der Oberrichter
Der solothurnische Kantonsrat hat sich mit deutlicher Mehrheit gegen den Volkauftrag “Für die Volkswahl der Oberrichter und Oberrichterinnen” ausgesprochen. Unabhängig davon, ob der Volksauftrag sachlich richtig erscheint oder nicht: mir fällt jedenfalls kein sachlicher Grund dafür ein, wieso sich das Parlament für die Rückgabe einer ihm verfassungsmässig übertragenen Kompetenz an das Volk aussprechen sollte.
Die im Parlament vorgetragenen Gründe für das Nein sind dagegen wenig erhellend:
- Angst vor Politisierung der Justiz
- Unabhängigkeit der Justiz
- Es war schon immer so und hat sich bewährt
- Festhalten am System der Gewaltenteilung
- Richterliche Verpflichtung dem Recht und nicht dem Bürger gegenüber
Genau dieselben Floskeln würde man wahrscheinlich auch in denjenigen Kanton bemühen, welche die Volkswahl kennen und an ihr festhalten wollen.
Für den Volksauftrag war die SVP, die einfach noch nicht gemerkt hat, dass sie keinen Grund hat, mit der Rechtsprechung des Obergerichts unzufrieden zu sein. Die Unzufriedenheit dürfte sich eher auf die Vertretung der SVP am Obergericht beschränken.