KI für Juristen

Es fällt mir oft schwer, hier fremdsprachige Bundesgerichtsentscheide zu kommentieren, v.a. wenn die Begründung eher lang und komplex ist. In letzter Zeit habe ich mit “Copilot” im Microsoft Edge Browser gespielt. In einem aktuellen Beispiel habe ich das Urteil BGer 6B_81/2023 vom 08.02.2024 geladen und Copilot um eine kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache gebeten. Hier das Ergebnis:

Hallo, ich bin Copilot, ein Assistent für Microsoft Edge Browser. Ich kann Ihnen helfen, den Inhalt von Webseiten zu verstehen und zu nutzen. ?

Sie haben mir einen Link zu einem Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts geschickt. Hier ist eine kurze Zusammenfassung des Urteils:

  • Sachverhalt: Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Tribunal de police de l’arrondissement de Lausanne wegen Teilnahme an einer nicht bewilligten Klimademonstration in Lausanne schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Er wurde unter anderem der Entrave aux services d’intérêt général (Art. 239 StGB), der Empêchement d’accomplir un acte officiel (Art. 286 StGB) und der Contravention à la loi vaudoise sur les contraventions (Art. 25 LContr) für schuldig befunden. Die Cour d’appel pénale du Tribunal cantonal vaudois wies seine Berufung ab.
  • Rechtsfragen: Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht und machte geltend, dass die kantonalen Instanzen sein Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 11 EMRK) verletzt hätten, indem sie seine Teilnahme an der Demonstration als strafbar erachteten. Er bestritt auch, dass er die Tatbestände der ihm vorgeworfenen Straftaten und Übertretungen erfüllt habe.
  • Erwägungen: Das Bundesgericht wies die Beschwerde teilweise gut und hob das Urteil der Cour d’appel pénale auf, soweit es den Schuldspruch wegen Entrave aux services d’intérêt général betraf. Es stellte fest, dass die kantonale Instanz die Intensität der Behinderung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht hinreichend festgestellt habe, um eine Verurteilung nach Art. 239 StGB zu rechtfertigen. Es wies die Sache zur Ergänzung des Sachverhalts und zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurück. Im Übrigen wies das Bundesgericht die Beschwerde ab und bestätigte die Schuldsprüche wegen Empêchement d’accomplir un acte officiel und Contravention à la loi vaudoise sur les contraventions. Es erachtete die Anwendung dieser Normen als nicht willkürlich und als verhältnismässig im Hinblick auf die Versammlungsfreiheit. Es führte aus, dass der Beschwerdeführer durch sein Verhalten die polizeiliche Räumung der Strasse aktiv behindert habe und dass die Demonstration nicht bewilligt gewesen sei.”

Brauchbar, nicht?