Kleinspiele oder Spielbankenspiele?
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) stellt die Rechtsanwender immer wieder vor schwer zu lösende Fragen, welche sich auch auf das anwendbare Verfahrensrecht auswirken, das mithin entscheidend sein kann. Wie so oft steckt das Übel darin, dass nebst den kantonalen Staatsanwaltschaften auch Bundesbehörden Strafverfahren durchführen können, womit Kompetenz- und andere Konflikte programmiert sind (vgl. dazu bspw. Art. 134 ff. BSG).
Auf ein aktuelles Anwendungsbeispiel weist Kollege RA Friedrich Frank auf verwaltungsstrafrecht.ch hin, auf dessen Anmerkungen zu BStGer BE.2021.12 vom 26.10.2022 ich hier gerne verweise.