Klient abhanden gekommen

Ein Anwalt, der im kantonalen Verfahren als amtlicher Verteidiger eingesetzt worden war, beschwerte sich namens seines Mandanten beim Bundesgericht. Dieses forderte den Anwalt auf, eine Vollmacht einzureichen, was aber nicht möglich war, weil der Mandant bereits vor dem erstinstanzlichen Verfahren die Schweiz verlassen hatte und nicht erreichbar war. Auf die Beschwerde trat das Bundesgericht mangels Vollmacht nicht ein.

Nun rügte der Anwalt auch die Festsetzung seines Honorars als amtlicher Verteidiger im kantonalen Verfahren. Auch darauf trat das Bundesgericht nicht ein, weil der Anwalt nur im Namen seines Mandanten Beschwerde führte (Urteil 6B_136/2007 vom 08.06.2007). Shit happens!