Kommunikationsproblem in Solothurn?

Das Obergericht SO ist auf eine Laienbeschwerde nicht eingetreten, weil der erhobene Kostenvorschuss nicht bezahlt worden sei.

Das Bundesgericht – mit Unterstützung der solothurnischen Gerichtskasse – kommt zum Schluss, der Vorschuss sei sehr wohl bezahlt (BGer 6B_559/2019 vom 06.06.2019):

Der Beschwerdeführer rügt sachbezogen das vorinstanzliche Nichteintreten als willkürlich. Wie er in seiner Beschwerde darlegt, ergibt sich aus dem von ihm in Kopie eingereichten Zahlungsbeleg, dass er die verlangte Sicherheit von Fr. 800.– für das vorinstanzliche Verfahren BKBES.2019.6 fristgerecht bezahlt hat. Auch die Zentrale Gerichtskasse der Gerichte des Kantons Solothurn bestätigt auf Nachfrage, den Betrag von Fr. 800.– am 21. Februar 2019 für das in Frage stehende Geschäft BKBES.2019.6 erhalten zu haben. Daraus folgt, dass das Nichteintreten der Vorinstanz Bundesrecht verletzt (E. 3).