Konkludente Drohung führt zu stationärer Massnahme
Das Bundesgericht bestätigt die kleine Verwahrung eines Mannes, der unter Hinweis auf “Oslo” Behördenmitglieder bedroht hat. Den Sachverhalt stellt das Bundesgericht wie folgt dar (BGer 6B_600/2012 vom 26.02.2012):
X. suchte am 2. August 2011 die Ombudsstelle des Kantons Zürich für ein Beratungsgespräch auf, das ein juristischer Mitarbeiter führte und eine Auditorin protokollierte. Ihm wird vorgeworfen, die Behörden allgemein rassistisch beschimpft zu haben. Er habe erklärt, kriminell zu werden, um in der Schweiz überleben zu können. Das Beratungsgespräch habe er nach eigenen Angaben aufgezeichnet. Auf die Bemerkung, dass dies ohne Zusage nicht erlaubt sei, habe er unter Hinweis auf “Oslo” geantwortet, “dass die rassistischen Behörden hier dann schon sehen würden” und seltsam gelacht. Auch in Gegenwart des Ombudsmannes habe er erneut allgemeine Rassismusvorwürfe gegenüber den Behörden erhoben. Er habe die Namen der Anwesenden verlangt und danach den Sitzungsraum verlassen. Die beteiligten Mitarbeiter der Ombudsstelle fürchteten aufgrund seiner Äusserungen wenige Tage nach dem Attentat in Oslo, er könnte ihnen und den anderen Mitarbeitern etwas antun.
Das Bundesgericht qualifiziert diesen Sachverhalt wie die Vorinstanz als Drohung (Art. 180 Abs. 1 StGB):
Für die Vorinstanz steht ausser Zweifel, dass sich die Drohung nicht nur allgemein gegen Behörden, sondern gegen die Mitarbeiter der Ombudsstelle gerichtet hat. Sie stuft den Hinweis auf “Oslo” zu Recht als konkludente Drohung ein, weil es nur wenige Tage vor dieser Äusserung in Norwegen zu Anschlägen eines Einzeltäters mit 77 Toten gekommen war (Urteil, S. 11 f.). Diese Drohung ist geeignet, das Sicherheitsgefühl einer betroffenen Person stark einzuschränken. Indem der Beschwerdeführer zusätzlich die Namen der anwesenden Mitarbeiter verlangte, mussten diese annehmen, er habe sie im Visier. Er nahm damit zumindest eine Verängstigung der Mitarbeiter der Ombudsstelle in Kauf (E. 2.2).
Und weil heute solche Drohungen nicht mehr einfach hingenommen werden, war auch die kleine Verwahrung rechtens. Das Bundesgericht schliesst sich den Ausführungen des Gutachters und der Vorinstanz an:
Der Beschwerdeführer sei in seinen krankhaften Gefühlen von Beeinträchtigung, Wut und Verzweiflung gefangen gewesen und habe sich aus dieser Verfassung heraus zu den inkriminierten Taten hinreissen lassen. Die Legalprognose könne nicht als günstig beurteilt werden. Er sei fixiert auf die Vorstellung, dass er Opfer von Rassismus sei und man ihn ungerecht behandle. Es sei nach der Entlassung mit keiner Verbesserung seiner emotionalen und sozialen Situation zu rechnen. Es bestehe vielmehr die Gefahr neuer aggressiver Ausbrüche. Diesen Störungen könne kaum medikamentös und nur mittels stationärer Behandlung begegnet werden. Entscheidend sei eine Institution, wo der Beschwerdeführer atmosphärisch den Eindruck von Akzeptanz, Zuwendung und Aufgehobenheit erleben könne. Obwohl die Vorinstanz die Motivation als gering beurteilt, weil der Druck des Strafvollzugs bei einer gescheiterten Massnahme wegfalle, erachtet sie einen entsprechenden Versuch als zweckmässig (…) [E. 4.2]
Und die Verhältnismässigkeit?
Der Beschwerdeführer vermag nicht aufzuzeigen, inwiefern das Gutachten unschlüssig und die vorinstanzliche Beweiswürdigung willkürlich wären. Ebenso wenig ist ersichtlich, inwiefern eine stationäre Massnahme unter den gegebenen Umständen unverhältnismässig sein sollte (E. 4.3).
Nicht einmal die unentgeltliche Prozessführung gesteht das Bundesgericht dem Beschwerdeführer zu.
Und was lernen solche daraus? Heute droht man nicht mehr sondern macht einfach. Ob das im Interesse ist, wohl eher nicht, doch genau das ist das Ergebnis. Die Ursachen interessieren ohnehin keinen, ist einfacher weg zu sperren anstatt sich damit auseinander zu setzen.
Ich finde Drohungen sind erstmal ein Zeichen von Verzweiflung und Ohnmacht, zudem auch klar eine Vorwarnung. Ich denke jedoch, meist passiert eben gar nichts, vor allem dann nicht wenn man den Leuten hilft, sie ernst nimmt, mit ihnen offen und ehrlich redet usw. In Vergangenheit war es ja meist so, das man alles ignorierte und jahrelang hinköcheln liess, bis es dann irgendwann bumm machte.
Wenn man nun dazu über geht bei jeder Drohung die Leute weg zu sperren, ist das kurzfristig womöglich beruhigend aber eben das Problem nicht erledigt. Im Gegenteil können womöglich genau solche Eingriffe dann womöglich das sein was noch fehlte – denn wer nichts mehr zu verlieren hat hat eben nichts mehr zu verlieren, diesen Zustand gilt es möglichst verhindern und nicht noch zu forcieren.
Der Gedanke dieses Chris, gleich ohne Drohung zur Tat zu schreiten, muss angesichts des hier diskutierten Urteils als derart subversiv und allgemeingefährlich eingestuft werden, dass die besorgten Behörden jetzt umgehend handeln müssten, bevor das geschieht was alle schon lange vorhersehen!
(Wir könnten dann in der Zwangs-Psychiatrie ein Zimmer teilen 😉
Orwell hat es schon 1949 in seinem Roman 1984 vorhergesehen: Die Mitarbeiter des modernen Überwachungsstaates benötigen nicht nur ein wachsames Auge in jedem Zimmer, was mittels dem geplanten Bundestrojaner und den vorhandenen Laptops und Webcam bestückten TV s endlich verwirklicht werden kann, sondern auch eine Gedankenpolizei.
Diese wird noch viel zuverlässiger als die bisherigen Gerichte festlegen können, wer wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit prophylaktisch wegzusperren ist. Der Verfasser dieses Kommentars ist bestimmt schon vorgemerkt, und der Besitzer des Blogs als nonkonformistischer Jurist auch!
@irgend-einer
Das würde dann schon in Richtung PreCrime gehen, wo die Leute schon vor der Tat für die Tat die sie noch begehen werden (Hellseher System hat es vorausgesagt!) kassiert und bestraft werden. Wie das dann schief gehen kann hat man da auch gesehen, jedes System kann schiefgehen und gegen alles gibt es Gegenmittel. Im Falle von totaler Überwachung heisst das Gegenmittel totales Verschlüsseln, totale Verheimlichung, totale Falschinformation und an sich totale Paranoidität wobei letzteres wohl auch die total Überwacher sind, also überwachen quasi Kranke dann Kranke, echt toll!
Und zum Gedanken, war zwar vielmehr eine Feststellung aber egal, das ist nun mal die Konsequenz wenn man jeden der droht sofort wegsperrt. Zumindest bei den wirklich gefährlichen, diejenigen die eben nicht nur drohen sondern es ernst meinen, die drohen dann nicht mehr sondern tun einfach. Die anderen die drohen weil sie ein Problem mit ihren Affekten haben, jedoch gar nie vorhatten das zu tun was sie androhen, die sind es dann die man so erwischt bzw. wegsperrt.
Man sperrt so also an sich die Hunde weg die bellen aber erwischt diejenigen die beissen nicht, es heisst ja Hunde die bellen beissen nicht… lol Und wer wirklich was vor hat, der wäre ohnehin dumm zu drohen und die Leute so vor zu warnen und deswegen womöglich noch weg gesperrt zu werden.
Und zum Glück sind wir nicht mehr oder noch nicht soweit, das Leute wegen subversiven Gedanken weg gesperrt werden, wäre dem so, ja dann wäre ich wohl in ernsthafter Gefahr. Doch wenn dem so wäre, dann würde ich mich wiederum an die Gegebenheiten anpassen. Wie gesagt es gibt immer ein Gegenmittel, jede Aktion ruft Gegenaktionen hervor, jede Massnahme hat ihre Gegenmassnahmen und je nach dem was können die Gegenaktionen und Gegenmassnahmen sogar noch unangenehmer sein als das was man mit den Massnahmen und Aktionen eigentlich beseitigen wollte, sollte man eben vorher überlegen… lol