Kontosperren
Eine häufig angeordnete Zwangsmassnahme schweizerischer Staatsanwaltschaften ist die Kontosperre, welche rechtlich die Beschlagnahme einer Forderung gegen die schuldnerische Bank darstellt,
Anders als im Ausland können Staatsanwaltschaften aus eigenem Recht beschlagnahmen und sie können diese Zwangsmassnahmen faktisch so lange aufrecht erhalten, wie sie wollen (vgl. dazu meinen früheren Beitrag). Das liegt auch an der Rechtsprechung des Bundesgerichts, welches die Anforderungen an die Beschlagnahme und deren Aufrechterhaltung extrem tief ansetzt.
Heute hat das Bundesgericht drei Entscheide in derselben Angelegenheit publiziert, in denen es nach vertiefter Analyse des entgegen der Vorinstanz (Obergericht ZH) die Auffassung vertrat, die Kontosperren seien weiterhin rechtsmässig (u.a. BGer 1B_389/2021 vom 16.06.2021).
Nach der oben dargelegten Praxis des Bundesgerichtes hat eine Untersuchungsbehörde, die provisorische Beschlagnahmen im Vorverfahren anordnen oder weiterführen will, noch keinen stringenten Beweis für eine allfällige Strafbarkeit zu führen; schon gar nicht für eine beidseitige Strafbarkeit nach ausländischem Recht. Es genügt vielmehr, wenn dafür hinreichende Anhaltspunkte vorgelegt werden und es nicht bereits rechtlich ausgeschlossen erscheint, dass die Strafbehörde, die den Endentscheid zu fällen haben wird, die Strafbarkeit bejahen und eine Ausgleichseinziehung anordnen (bzw. eine staatliche Ersatzforderung zusprechen) könnte (BGE 140 IV 57 E. 4.1.1-4.1.2; 139 IV 250 E. 2.1; 137 IV 145 E. 6.3-6.4). Aus den hier untersuchten Sachverhalten ergeben sich konkrete Verdachtsgründe (im Sinne von Art. 197 Abs. 1 lit. b StPO i.V.m. Art. 305bis Ziff. 1-3 StGB), insbesondere für ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 StGB) sowie aktive und passive Bestechung (vgl. Art. 322ter -322 decies StGB) als Vortaten der untersuchten qualifizierten Geldwäscherei. Unbestrittenermassen kennt auch das venezolanische Recht analoge Strafbestimmungen (E. 4.2.4, Hervorhebungen durch mich).
Wieso das Bundesgericht von “provisorischer” Beschlagnahme spricht, verstehe ich nicht. Es soll damit wohl betont werden, es sei ja alles nicht so tragisch, weil es sich ja nicht um einen endgültigen Entscheid handle. Die Betroffenen werden beruhigt sein.
Die Message der Praxis lautet wie folgt: Denjenigen, die Vermögenswerte aus dem Ausland in der Schweiz anlegen, ist nicht zu helfen. Das gilt auch für Vermögenswerte legaler Herkunft, denn es reicht ja schon, dass die Bank und – nach deren Verdachtsmeldung die Strafbehörden – an der legalen Herkunft zweifeln, um das Geld provisorisch oder endgültig an die Schweiz oder den beschlagnahmenden Kanton zu verlieren.
Gut das trifft ja auch nicht nur Geld sondern allerlei, oftmals wird ja noch nicht mal beschlagnahmt sondern nur Sichergestellt, damit fehlt es einem Anfechtungssubjekt. Von mir persönlich hat die Staatsanwaltschaft seit 6 Jahren Haushaltsgegenstände sichergestellt, und Sie weigert sich diese zu beschlagnahmen, ich könnte nun Rechtsverweigerungsbeschwerde führen, was für mich einfach nochmal ein zusätzliches Verfahren (und Kosten) mit ungewissen (oder allenfalls eben auch schon klarem) Ausgang darstellt, der Rechtstaat scheint es dem Beschuldigten möglichst Kostenintensiv gestalten zu wollen und damit für die meisten zur Unmöglichkeit werdender Kraftakt, sich gegen den Staat zu wehren, meist fährt man ja nur schon psychisch besser wenn man einfach Ja sagt.
Sagen Sie, lesen Sie eigentlich auch, worum es inhaltlich bei solchen Fällen geht? Haben Sie wirklich das Gefühl, wir hätten nichts Besseres zu tun, als legales Vermögen zu beschlagnahmen??? Glücklicherweise hat das Bundesgericht wieder mal einem Beschwerdegericht eine wohlverdiente Ohrfeige verpasst! Aber mühsam genug, dass wir uns mit solch absurden Beschwerdeentscheiden überhaupt herumschlagen müssen. Im übrigen habe ich mich schon gestern gefragt, was Sie wohl zu diesen Entscheiden (es sind derer drei) schreiben werden. Ich wurde nicht enttäuscht,
@pk: Als Verteidiger kann ich es mir leisten, für eine Seite Partei zu nehmen (hier waren immerhin drei Oberrichter auf meiner Seite). Sie als Staatsanwalt können es sich nicht leisten, auch wenn Sie sich hinter Anonymität geschützt glauben. Der Gedanke, als Verteidiger in einem Fall tätig zu sein, den Sie als Staatsanwalt leiten, ist schwierig. Würden Sie sich outen, wenn es so wäre?
Was viele nicht wissen:
Die Staatsanwaltschaft kann auch Konten “edieren”, dh sich einfach Auszüge aus mehreren Jahren liefern lassen.
Da gilt dann kein Bankkundengeheimnis.
Ich wurde des Betruges von Ergänzungsleistungen beschuldigt, was dem (eigentlich sehr freundlichen) Staatsanwalt aber offenbar ausreichte,
die Konten von mir UND meiner unbeteiligten Mutter über die letzten 10 Jahre zu überprüfen.
Natürlich kamen die Kontoauszüge auch ins POLIS, womit jeder Kantonspolizist sämtliche Kontobewegungen von mir jetzt einfach nachschauen kann.
(Diejenigen meiner Mutter wurden nach dutzenden E-Mails von mir aus dem POLIS gelöscht).
Der Staatsanwalt meinte dann noch, er könne das nur bei bekannten Konten tun und nicht pauschal alle Banken der Schweiz anfragen für diese Angaben.
Also: Geheimkonten in der Schweiz führen, diese nie bei einem Amt angeben, dann kann dort in Bar Geld einzahlen, und auch bei einem Strafverfahren fliegt das nicht auf.
Allerdings gibts dann auch Hausdurchsuchungen, dh es dürfen keine physischen Kontounterlagen zu Hause lagern.
Lohnt sich bereits ab Deliktssummen von 1 CHF, da das Verhältnismässigkeitsprinzip bei der Staatsanwaltschaft unbekannt ist.
Eure Vierte-Gewalt
@Vierte Gewalt:
Soll das ein Leitfaden sein, um Straftaten begehen zu können, ohne dafür verurteilt zu werden?
Wer ist der Adressat Ihres Leitfadens? Drogenhändler? Pädokriminelle Netzwerke? Terroristen?
PS: Geheimkonten gibt es in der Schweiz nicht. Und wenn sie bei einer Bank die wirtschaftliche Berechtigung an einem Konto falsch angeben, machen Sie sich zusätzlich strafbar. Ihre schlaue Anleitung zur Beweisvereitelung und Geldwäscherei taugt damit nur bedingt.
Lieber Anonymous,
Ihre Frage grenzt an Verleumdung.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie Sie meine Aussagen in Zusammenhang mit Drogenhändlern, Pädokriminellen Netzwerkenl Terroristen und Geldwäscherei bringen können.
Auch hatte ich nie empfohlen und selber auch nie die wirtschaftliche Berechtigung falsch angegeben.
Ich hatte doch ganz offensichtlich beschrieben, dass sich die Aussagen auf Bezug von Ergänzungsleistungen beziehen.
Es ging darum, dass ich des Betrugs verdächtigt wurde,
und danach die Kantonspolizei damit begann, die Kontoauszüge von mir und meiner Mutter nach Beweisen zu durchforsten.
Gefundene Beweise waren dann, dass mal 10 CHF, mal 130 CHF in Bar von mir selbst auf mein eigenes Konto einbezahlt wurden (Es steht im Auszug “Einzahlung auf eigenes Konto”).
Das wurde an dutzenden Stellen gelb markiert mit Sprüchen wie “nicht gemeldete Einnahmen?” oder so ähnlich.
Es wurde auch jeder einzelne Geldbezug, der mehr als 5 km von meinem Wohnort entfernt war, markiert, mit Hinweisen, ich könnte ja in Zürich oder in Thalwil (wo ich jeweils mehrmals Geld abhob) wohnen.
Das war sehr anstrengend und ich kam gerade nochmals gut davon.
Hätte ich wirklich bei einer polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Befragung zu jedem einzelnen Bezug (der 3 bis 5 Jahre vorher statt fand) eine genaue Erklärung abgeben müssen, uiuiui.
Es sind genau so Leute wie Sie, die mich provozieren und sich dann darüber wundern, wenn ich dann mal Grenzen überschreite.
Mit Gegeimkonten meint er lediglich Konten die dem Staat nicht bekannt sind.
Das ist auch keine Straftat, wichtig ist alleine das man damit kein Steuerbetrug bzw ggf Steuerhinterziehung begeht. Ich meine ein Konto kann man schon mal vergessen.
Steuerhinterzieher sind die meisten, ich habe auf alle Fälle am 31.12. um 23.59 noch nie einen gesehen seine Barschaft zu zählen um Sie dann ordentlich zu deklarieren, habe auch novh nie gehört das Eltern die Sparkässeli am 31.12 jeweils öffnen um zu zählen….
Das geht halt den meisten auch vergessen
@Die Vierte Gewalt: Ich habe mir die Website vierte-gewalt.ch bereits vor einiger Zeit angesehen. Ich habe auch Artikel in der Limmattaler Zeitung auf limmattalerzeitung.ch über den Kandidaten der AL für den Gemeinderat in Dietikon Alexander Moshe gelesen. Ich habe kein Interesse daran etwas auf vierte-gewalt.ch zu veröffentlichen. Ich habe gute Erfahrungen Journalisten bzw. Journalistinnen bei Zeitungen zu kontaktieren und diese mit Informationen zu versorgen und diese zu informieren, wie diese gestützt auf welche gesetzlichen Grundlagen an weitere Informationen gelangen können. Sich im Ton zu vergreifen ist kontraproduktiv. Manche Gemeinden im Kanton Zürich, welche die Durchführung der Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen, kantonale Beihilfe, kantonale Zuschüsse, Gemeindezuschüsse) nicht an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich oder an andere Gemeinden übertragen haben sind fachlich mit dieser Aufgabe überfordert.
Lieber Sozialversicherungsrechtler,
ich glaube, Sie haben beim falschen Thema geantwortet, aber egal.
Sie schreiben verschiedene Dinge, und vermischen diese auch, wo ich nicht sicher bin, ob wir noch vom selben reden.
Ich kann Ihnen aber gerne folgendes antworten:
1. Bei der erwähnten Geschichte eines Gemeinderats-Kandidaten in Dietikon ist zu erwähnen, dass diese Veröffentlichung illegal war und gegen den Pressekodex des Presserates verstösst.
So dürfen keine Informationen über Personen veröffentlicht werden, wie voller Name und Foto, mit nur wenigen Ausnahmen.
2. Die erwähnte Geschichte beinhaltet auch Zitate, die unter Verletzung des Amtsgeheimnisses geschahen, dh ein FDP-Stadtratsmitglied hat höchstsensible Gesundheitsdaten über einen linken GR-Kandidaten an die Zeitung weiter geschickt, hunderte von Seiten Akten.
Dies ist für sich genommen schon illegal (Amtsgeheimnisverletzung).
Dies wird kurz zusammen gefasst unter https://www.vierte-gewalt.ch/index.php/Dietiker_Skandal_2018 . Der Artikel wird noch erweitert, wenn ich Zeit und Informationen habe.
3. Es ist im Artikel über den Dietiker Skandal auch nachzulesen, dass die Veröffentlichung einer Gegendarstellung bis heute verweigert wird, obwohl man ein gesetzliches Recht darauf hat.
Es sind zahlreiche Sachen im Artikel gelogen und verletzten den Datenschutz massiv, in dem intimste medizinische Gesundheitsdaten zitiert werden.
Die Staatsanwaltschaft erliess eine Nichtanhandnahme-Verfügung gegen meine Anzeige mit der Begründung: Es gelte Quellenschutz, daher machten Ermittlungen keinen Sinn.
(Nach dieser Logik dürfte man ja gar keine Strafuntersuchungen mehr führen, weil es gilt immer das Aussageverweigerungsrecht).
4. In dem Sie direkt darunter schreiben, Sie hätten Vertrauen in Journalisten, und zugleich genau einen illegalen Artikel erwähnen (der durch Amtsgeheimnisverletzung zu stande kam und gegen den Pressekodex des Presserates verstiess und das Gegendarstellungs-Recht gemäss ZGB wird bis heute verletzt) widersprechen Sie sich selbst:
Sie geben selbst ein Beispiel an, wo die Journalisten sich an keinerlei Standards und Gesetze hielten, und sprechen diesen zugleich das Vertrauen aus.
5. Meine Erfahrung ist eine Andere: Kein Journalist berichtet zB darüber, dass Strafanzeigen gg. Amtspersonen systematisch unterdrückt werden in der Schweiz und Polizeigewalt gedeckt wird. Was aber jeder Strafverteidiger bestätigen kann.
6. Sie schreiben davon, sich im Ton zu vergreifen. Auch da erschliesst sich mir der Zusammenhang schlichtweg nicht.
Falls ein Artikel auf Vierte Gewalt sich im Ton vergreift, nennen Sie bitte den Link, ich gehe der Sache nach und werde den Artikel umgehend überarbeiten (egal ob ich oder jemand anderen den Artikel ursprünglich schrieb).
Das ist uns sehr wichtig, Sie helfen mir schon, in dem Sie sagen, welcher Artikel sich im Ton vergreift.
Alles in Allem lässt sich sagen:
Sie erwähnen unnötig einen gegen mehrere Gesetze und den Pressekodex verstossenden Artikel, der hier nicht Thema war, nehmen zugleich Journalisten pauschal in Schutz, obwohl Sie selbst gerade ein Beispiel von illegalem Journalismus genannt haben.
Wenn Journalisten so korrekt wären, wie Sie sie darstellen, gäbe es das Projekt Vierte Gewalt heute nicht.
Ich hoffe, Sie müssen nie erleben, wie eine Zeitung ohne die Möglichkeit Ihrer Stellungsnahme ihr Foto und ihren Namen und höchstpersönliche Gesundheitsdaten weltweit veröffentlicht und dazu auch noch lügt und Dinge erfindet und dann merken Sie, dass es die Regierung selber gewesen sein muss, die die Daten an die Zeitung gab (weil sonst nur der GR-Kandidat selber, sein Anwalt oder das Sozialversicherungsgericht in Frage kämen).
Und auch nachträglich werden Ihre Gesuche auf Gegendarstellung abgewiesen und die Strafanzeige ebenso (mit gelogener Begründung).
Und dieses Vorgehen verteidigen Sie, finden Journalisten explizit in diesem Zusammenhang toll und wollen mir danach etwas vom korrekten Ton erzählen?
Sowas werde ich wohl nie verstehen.
Vierte Gewalt