Korrektur: Übermüdet gefahren?

Mein letzter Beitrag ist derart krass falsch, dass er nicht einmal der Willkürkognition des Bundesgerichts standgehalten hätte (Danke für den Hinweis von MZ). Der Autofahrer wurde FREIGESPROCHEN. Beschwerde geführt hatte die Oberstaatsanwaltschaft.