Korrespondenz von Untersuchungsgefangenen

In einer swisslawlist-Diskussion über die Aktennahme von Korrespondenz zwischen Häftling und Anwalt hat sich ein Untersuchungsrichter wie folgt geäussert:

“Korrespondenz von U-Haeftlingen habe ich als UR in ….. frueher in gewissen Faellen bei Kollusionsgefahr kopiert und zu den Akten gelegt (zu den persoenlichen), aber ich glaube, das ging dann nicht ans Gericht (bin mir da aber nicht sicher). Das war so ein Routinevorgang.”

Gut zu wissen!