Korrupte Verwaltung
Dass der Bund immer wieder Verträge in Millionenhöhe mit Lieferanten abschliesst, ohne sich an die Vorschriften des Vergaberechts zu halten, ist bekannt und wird in den Medien sogar regelmässig thematisiert. Dass sich daran trotzdem nichts ändert, liegt u.a. an einem völlig unzureichend durchsetzbaren Vergaberecht, insbesondere aber auch an Interessenlagen, welche einem fairen Wettbewerb entgegen stehen. Das Vergaberecht wird deshalb nicht verbessert, weil diejenigen, die das veranlassen müssten, (natürlich meistens nur indirekt) davon profitieren. Sie sitzen einerseits in den Parlamenten und gleichzeitig in anderen Gremien, deren Partikularinteressen sie eben auch zu vertreten haben.
Einige Bundesparlamentarier fordern nun mehr Transparenz (s. den Bericht in 10 vor 10), werden damit aber bewusst oder unbewusst höchstens erreichen, dass die Politik noch wirksamer auf die Vergabepraxis Einfluss nehmen kann. Gefragt wäre daher nicht Transparenz, sondern – wie so oft – einfach nur die Durchsetzung des geltenden Rechts. Zuweisung von Verantwortlichkeiten, wirksame (entpolitisierte) Kontrollen und konsequente Korrekturen von Missständen, wenn nötig ganz unschweizerisch verbunden mit persönlichen Konsequenzen.