Kritik am Strafbefehlsverfahren
Hier eine kleine Kritik am Strafbefehlsverfahren, die von berufener Seite als falsch zurückgewiesen wird.
Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Hier eine kleine Kritik am Strafbefehlsverfahren, die von berufener Seite als falsch zurückgewiesen wird.
Zitat Oberstaatsanwalt Hansjürg Brodbeck: “Wer einen Strafbefehl nicht akzeptieren will, braucht kein Geld. Das Erheben einer Einsprache ist nicht nur simpel (es braucht keinerlei Begründung) sondern auch gratis. Und das Erheben einer Einsprache bedeutet auch nicht, dass der Prozess dann teuer wird. Unschuldige müssen sowieso keine Kosten tragen.”
So viele Halbwahrheiten in drei Sätzen … ich bin einfach nur sprachlos.
Wie sagt man noch gleich: Eine Einsprache, die nichts kostet, ist nichts wert – oder so ähnlich. Leider gilt das nicht umgekehrt: Der Oberstaatsanwalt kostet (die Steuerzahler/innen) zwar nicht gerade wenig …
Wo er Recht hat, da hat er Recht.
..ob da die Alternative der ständigen Verjährung infolge (noch grösserer) Gerichtsüberlastung (vgl. Italien) da wohl gerechter wäre…? 😉
Bestimmt nicht, Gott behüte. Aber man könnte zumindest mit offenen Karten spielen. Er ist Oberstaatsanwalt, nicht Politiker!
…schlussendlich hat halt JEDES System Vor- und Nachteile – und auch hier sind Schutzmechanismen bereits eingebaut, die müss(t)en halt genutzt werden oder Betroffene sollten sich (genug früh) erkundigen: So ist es ÜBERALL im Leben – sonst hat sich jeder halt zu Recht zu fragen, wo bzw. bei wem denn wohl “der Fehler” liegt, bzw. wer wohl eigentlich/der eigentliche “Schuldige” ist… 😉
Vorschlag 1: Die Strafbefehlskompetenz sollte ausgebaut werden. Nur so kann das Justizsystem vor dem Kosten-Kollaps gerettet werden. Zudem könnten geständige Täter von einer schnellen und kostengünstigen Erledigung des Strafverfahren profitieren.
Vorschlag 2: Amtliche Verteidiger sollten pro Fall ein Budget erhalten. Amtliche Verteidigung ist keine Vollkasko-Versicherung.
zu 1: Welcher Kosten-Kollaps? Die – meines Erachtens nicht übermässig hohen – Kosten könnte man allerdings recht einfach senken, indem die Legislative nicht ständig weitere Verbote einführt, sondern mal ein paar abschafft.
zu 2: Wenn die Staatsanwaltschaft (inkl. Polizei) für die Aufklärung der Straftat und die Anklage das gleiche Budget erhält wie der amtliche Verteidiger für seine Arbeit, könnte ich mich mit dem Vorschlag durchaus einverstanden erklären.
Ich habe mich als juristischer Laie gegen 3 Strafbefehle im SVG Bereich gewehrt und das erfolgreich.
Alle Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt, nachdem die Verteidigungsstrategie sehr kreativ wurde. Hilfreich war dieser Blog und seine Verlinkung auf entsprechende Urteile des Bundesgerichts. Insofern vielen Dank für Ihre Arbeit!