Küchenmesser als gefährliche Waffe?
Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer Staatsanwaltschaft ab (BGer 6B_756/2010 vom 06.12.2010). Diese machte geltend, das bei einem Raub verwendete Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 20 cm gelte als andere gefährliche Waffe im Sinne von Art. 140 Ziff. 2 StGB. Das Bundesgericht wendet sich gegen die von der Staatsanwaltschaft geforderte Ausdehnung des Waffenbegriffs:
Alltagsgegenstände wie Küchenmesser gelten somit nicht als Waffe, da diese bei bestimmungsgemässer Verwendung als Küchenwerkzeug zum Einsatz gelangen. Der Gebrauch des Messers zur Drohung macht daraus im Einzelfall keine Waffe im Sinne von Art. 140 Ziff. 2 StGB, auch nicht, wenn ein derartiges Messer unbestritten ernsthafte Verletzungen verursachen kann. Die Beschwerdeführerin verkennt, dass nicht ausschliesslich die Gefährlichkeit eines Gegenstandes massgeblich ist. Auch ein Gerät, das geeignet ist, schwere Verletzungen herbeizuführen, gilt nicht als Waffe, wenn es nicht dazu bestimmt ist, als solche zu dienen. Die Anwendung der Bestimmung im vorliegenden Fall würde zu einer unverhältnismässigen Ausdehnung des Waffenbegriffs führen (E. 3.2.4).
Eine derartige Auslegung des Begriffs würde der Bestimmung jegliche Kontur nehmen und insbesondere gegen das Bestimmtheitsgebot und Verhältnismässigkeitsprinzip verstossen. Im Hinblick auf Art. 1 StGB ist Art. 4 Abs. 1 lit. d WG restriktiv auszulegen.
“Auch ein Gerät, das geeignet ist, schwere Verletzungen herbeizuführen, gilt nicht als Waffe, wenn es nicht dazu bestimmt ist, als solche zu dienen.”
Finde ich cool und wer bestimmt für was die Gegenstände jeweils bestimmt sind?
Ich meine es gibt DJ’s die scratchen mit Schwerter und mit solchen kann ich auch Gemüse schneiden, also ist ein Schwert keine Waffe oder?
Oder Dynamit, das dient ja auch nicht in erster Linie für Anschläge sondern um Löcher in Berge zu jagen, also keine Waffe?
Das Problem ist eben fast alles kann als Waffe dienen, sogar eine Billiardkugel in einer Socke. Eigentlich ist eine Waffe dann eine Waffe wenn sie eben als solche benutzt wird und nicht weil man bestimmt hat es sei eine.
Und Messer wurden ja schon seit jeher auch als Waffen benutzt, wenn es eine Gabel gewesen wäre ok, aber ein Messer das bei einem Raub verwendet wird ist garantiert eine Waffe…
Was ich auch nie einsehe ist, warum sind 15cm Klingen mit symmetrischem Schliff verboten aber japanische 40cm Küchenmesser aus gefaltetem und gehärtetem Damaststahl nicht? Wo ist da der Sinn? Ist doch egal ob symmetrisch oder nicht, mit dem Jap. Küchenmesser schneidet man locker jemanden in Stücke, bei ersterem kann man stechen.
Aber wahrscheinlich gelten eben symmetrische als Waffen und die anderen eben nicht, obwohl man mit denen die nicht als Waffe gelten viel mehr Schaden anrichten kann und zudem wegen der Grösser erst noch besser drohen… Aber eben ist ja keine Waffe also easy… 😉
Super. Damit ist der Strassenräuber, der mich mit einem Messer bedroht, nicht mehr mit einer gefährlichen Waffe ausgerüstet, ergo darf man ihn auch nicht mehr mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln aus dem Verkehr ziehen. Dieses Urteil dient nur dazu, unser Strafrecht weiter aufzuweichen.
Es bleibt zu hoffen, dass das Gericht das auch bei Sportgeräten wie z.B. Grosskaliberpistolen so sieht – mit denen kann man ja ganz friedlich auf Scheiben schiessen.