Kurze Freiheitsstrafen beliebt wie nie

Im Jahr 2014 wurden gemäss der neu veröffentlichten Strafurteilsstatistik (SUS) ca. 110,000  Strafurteile gegen erwachsene Personen im Strafregister eingetragen. Dank dem Nebenstrafrecht verharrt die Statistik auf dem Höchststand des Vorjahres (Verurteilungen wegen Übertretungen sind mangels Strafregistereintrags nicht erfasst). Was auffällt:

Mit der Revision AT StGB wollte der Gesetzgeber die kurzen Freiheitsstrafen massiv zurückdrängen. Gemäss Statistik liegt die Zahl der verhängten kurzen Freiheitsstrafen heute mit 6,900 Urteilen volle 26 Prozent über derjenigen vor der Revision. Das könnte daran liegen, dass der Exekutive (Staatsanwaltschaft, Strafbefehlsverfahren) egal ist, was die Legislative beschliesst und besser weiss, was gut ist. Und die Justiz? Die hat bekanntlich mit Strafurteilen kaum mehr zu tun. Sie dürfte bestenfalls für ca. 10,000 Urteile verantwortlich sein.