Lasset uns Freunde sein
Kürzlich bin ich auf die Homepage der Basellandschaftlichen Richtervereinigung BLRV gestossen. Gemäss Statuten bezweckt der Verein u.a. die Pflege der persönlichen Unabhängigkeit des Richterstands sowie die Pflege freundschaftlicher Beziehungen unter den Mitgliedern. Dass sich Richter ausserberuflich aktiv für ihre Unabhängigkeit engagieren, kann nur Zustimmung und Respekt verdienen. Auch freundschaftliche Beziehungen sollten eigentlich der Justiz nicht schaden, solange sie nicht so weit gehen, dass der Rechtsmittelrichter das Urteil seines Freundes von der Vorinstanz nicht bereits aus Freundschaft schützt. O Freunde, nicht diese Töne!
Apropos Töne: nebst den Richterinnen sind auch Staatsanwältinnen und juristische Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft zur Pflege von Unabhängigkeit und Freundschaft willkommen. Nicht zu den potentiellen Freunden zählen hingegen die Anwälte, es sei denn, sie seien im Nebenamt auch noch Richter, was in BL ja nicht unüblich ist und die Waffengleichheit wieder herstellt.
….. und natürlich die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Richtern und Staatsanwälten. Damit deren Verfügungen (Zwangsmassnahmen etc.) gerichtlichen Segen erhalten, Einsprachen gegen Strafbefehle abgewiesen, ihre Beschwerden gegen ein ausnahmsweise die Rechssuchenden schützendes unterinstanzliches Urteil gutgeheissen werden etc.
Also Kollegen, beschwert euch weniger, damit diese freundschaftlichen Beziehungen nicht unnötigerweise belastet werden.