Lauber c. “Chefrichter”?

Der heutige Beitrag im Tages-Anzeiger macht deutlich, dass die Schweiz auf Bundesebene mit Strafverfolgung, mit Gewaltentrennung und mit richterlicher Unabhängigkeit schlicht nicht vernünftig umgehen kann. Dass sich ein Richter (Judikative) informell bei einem Parlamentarier (Legislative) über die Bundesanwaltschaft (Exekutive) beschwert und dabei einen anstehenden Entscheid, an dem er mitwirkt, im Ergebnis schon vorwegnimmt, kann man als Aussenstehender kaum glauben. Das gilt erst recht, wenn in diesem Entscheid der BA ausgerechnet vorgeworfen wird, sich an informellen Absprachen beteiligt zu haben. Dass dann die Legislative auch noch die Aufsichtsbehörde AB-BA (ein Zwitter, aber wahrscheinlich Exekutive) einbezieht macht die Sache nicht besser.

Das Problem liegt ganz offensichtlich nicht in der Person des Bundesanwalts. Diese mag nicht fehlerfrei sein, aber die vollkommen fehlkonstruierte Behördenorganisation rund um die Strafverfolgungskompetenz des Bundes, das teilweise wenig geeignete Personal und das fehlende Rollenverständnis vieler Beteiligter ist der eigentliche Grund, dass ein Bundesanwalt nach dem anderen zum Scheitern verurteilt ist. Daran wird auch die gegenwärtige Untersuchung gegen den Bundesanwalt, deren Ergebnis ja bereits vor Beginn der Untersuchung festzustehen scheint, nichts ändern.