Legal downloaden
Die Stiftung für Konsumentenschutz hat ein lesenswertes Merkblatt online gestellt, das unter dem Titel Handlungshilfe «CDs brennen und Tauschbörsen» die aktuelle Rechtslage darstellt. Für die Downloads gilt danach folgendes:
Für Sie als Konsument ist die Rechtslage klar. Denn die überwiegende Mehrheit der Juristen im Gebiet des Urheberrechts geht davon aus, dass der Konsument gratis Musik und Filme aus dem Internet downloaden darf. Unabhängig davon, ob es sich um legale Angebote oder um illegale Tauschbörsen handelt. Denn, so die Juristen, es könne nicht Ihnen als Konsument zugemutet werden, aus der Vielfalt von legalen und illegalen Angeboten zu unterscheiden. Ein Gerichtsurteil gibt es noch nicht, da es noch zu keinem Klageverfahren gekommen ist. Vermutlich schätzt auch der Verband der Unterhaltungsindustrie IFPI die Chancen als gering ein.
Das neue Urheberrechtsgesetz ändert nichts daran.
Demgegenüber behauptet IFPI Schweiz nach wie vor folgendes:
Es ist leider ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Download einer illegal angebotenen Musikdatei zulässig sei. Es wird zwar häufig auf Art. 19 Abs. 1 des Gesetzes über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte (URG) hingewiesen. Dabei wird jedoch folgendes übersehen: Es ist zwar gestattet, zum eigenen privaten Gebrauch eine Kopie eines Werkes (z.B. eines Musiktitels) herzustellen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die “Kopiervorlage” rechtmässig erlangt ist. Mit anderen Worten: Was illegal angeboten wird, kann nicht rechtmässig kopiert werden, selbst wenn die Kopie für den privaten Gebrauch bestimmt ist.
Man kann es auch mit folgendem Beispiel erläutern: Es ist natürlich zulässig, sich eine CD zu kaufen. Unzulässig ist der Kauf aber dann, wenn die CD zuvor gestohlen wurde. So ähnlich ist das mit illegalen Angeboten im Internet: Man darf natürlich Musikfiles herunterladen, die (beispielsweise vom Hersteller selbst) rechtmässig angeboten werden. Erfolgt das Angebot aber ohne Einwilligung der Rechteinhaber (wie heute noch auf den meisten Sites), so ist der Erwerb (das Herunterladen) der Musikdateien illegal.
Was aber mal wieder falsch an der Sache ist: Es gibt keine “illegalen” Tauschbörsen” – die getauschten Dateien können illegal sein, die Tauschbörsen an sich jedoch nicht.
Die IFPI benutzt hier wiedermal bewusst irreführend den Begriff “illegal” im angelsächsisch geprägten Sinne von “lizenzwidrig”. Lizenzwidrig sind die ‘getauschten’ Werkskopien – jedenfalls aus Sicht der Rechteinhaber – diskutablerweise schon (auf den meisten CDs steht etwa, dass die nicht-autorisierte Vervielfältigung verboten ist und autorisiert ist eigentlch gar keine), nur strafbar ist das wohl nicht.
Die fehlende Notwendigkeit einer ‘legalen’ Ausgangskopie ist der IIPA (www.iipa.com : International Intellectual Property Alliance, ein dünner Mantel für die gesammelte amerikanische Unterhaltsungsindustrie, RIAA, MPAA usw.) schon lange ein Dorn im Auge, weshalb sie die Audiovision Schweiz auf die Räte und den Bundesrat angesetzt hat (vgl. http://www.iipa.com/rbc/2007/2007SPEC301SWITZERLAND.pdf
)
Eher amüsant finde ich persönlich die Bemerkung der IIPA über die Notwendigkeit einer Sondergesetzgebung zum Verbot des “illegalen Camcording” in Kinosäälen. Aber es würde mich nicht erstaunen, wenn wir zu allem Überfluss demnächst auch das noch sehen würden. Am liebsten würde man ja das “Jemandem den Film Erzählen” auch gleich verbieten.