Lieferung von UBS-Kundendaten an die USA

Bekanntlich hat die FINMA die Herausgabe der Daten von 300 US-Bürgern an die amerikanische Steuerbehörde IRS verfügt. Die dagegen gerichteten Beschwerden hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Das Prozessurteil ist online (BVerwG A-7342/2008 vom 05.03.2009).