Luftkampfprozess in Bellinzona
Heute hat vor dem Einzelrichter des Bundesstrafgerichts in Bellinzona eine Hauptverhandlung stattgefunden, bei der gemäss Verhandlungsplan folgende Anklage der Bundesanwaltschaft zu beurteilen war:
Dem Angeklagten J.D. wird vorgeworfen, im Sommer 2003 während eines Gleitschirmfluges oberhalb von V. den Flug von P.C. während fast einer Viertelstunde gestört zu haben, indem er ihn mehrmals streifte und ihn zwang seine Flugbahn zu ändern und somit vorsätzlich den öffentlichen Verkehr in der Luft gehindert, gestört oder gefährdet zu haben und dadurch wissentlich Leib und Leben von P.C. in Gefahr gebracht zu haben.
Subsumiert wurde dieser Sachverhalt unter folgende Tatbestände:
Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 StGB), Nötigung, Tätlichkeiten, Beschimpfungen und Gefährdung des Lebens.
Von der Tatzeit bis zur erstinstanzlichen Beurteilung dieses wohl nicht sehr komplexen Falles vergingen somit knapp vier Jahre. Mehr dazu im Tages-Anzeiger.